#3 Die Schatten in der Tenne
Shownotes
Folge 3: Die Schatten in der Tenne
In Luzern stossen die Behörden bei einer unangemeldeten Kontrolle auf eine Tierhaltung, mit zu vielen Tieren, zu wenig Platz und Zustände, die fassungslos machen.
Was sie in der Tenne, im Haus und in einem alten Schweinestall entdecken, zeigt: Tierleid beginnt oft leise.
Dami fragt kritisch nach: Wie können solche Zustände unbemerkt bleiben? Warum stuft die Justiz massives Leid oft nur als "mangelhafte Haltung" ein?
Vani erklärt, wie das Gesetz solche Fälle beurteilt und wo die Grenzen des Systems sichtbar werden.
TierCrime mit VanDam – wahre Fälle von Tierquälerei aus der Schweiz. Für die Tiere, die keine Stimme haben.
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Off-Stimme:Luzern, ein Wintermorgen.Ein Bauernhaus am Dorfrand, unscheinbar von aussen, grau im Nebel.Drinnen kein Landleben – sondern Chaos.
Draussen im Schnee: drei Meerschweinchen, zitternd in einem provisorischen Gehege, das kaum Schutz bietet.Zwei Seiten aus Holzplatten, das Dach mit einer alten Decke bedeckt.Kein Windschutz. Kein frisches Futter. Kein Ort, um sich zu verbergen.Nur drei kleine Körper, dicht aneinandergedrückt, um die Nacht zu überstehen.
Im Haus: fünfzehn Katzen.Der Boden klebrig, Urin, Fäkalien, der scharfe Geruch von Krankheit.Nur drei Katzentoiletten – eine übervoll.Ein Tier niest ununterbrochen, ein anderes verliert unkontrolliert Kot.Auf den Möbeln Flecken, auf dem Boden Pfotenabdrücke aus Urin.
In der Tenne: fünf Hunde, eingesperrt auf kaum zwanzig Quadratmetern.Kein Licht. Kein Auslauf. Nur nasser Boden, bedeckt mit Kot und Stroh.Ihre Atemzüge hallen dumpf gegen die Holzwände, wo sich der Geruch von Exkrementen und Verzweiflung festgesetzt hat.
Fünf Hunde werden sofort beschlagnahmt.Ihre Körper sind mager, das Fell stumpf, die Muskeln schwach.Sie haben seit Tagen kaum Bewegung gehabt, vielleicht Wochen.Der Gestank haftet an ihnen, als trügen sie ihn wie eine zweite Haut.
Und dann – der letzte Raum.Ein alter Schweinestall, abseits der Tenne.Die Tür ist schwer, sie klemmt.Dahinter: Dunkelheit.
Ein Hund.Allein.Kein Licht, kein Kontakt, kein Auslauf.
Dami:Willkommen bei Tier Crime mit Vandam, dem True-Crime-Podcast über echte Tierschutzfälle. Wir zeigen euch, wo das Recht Tiere schützt – und wo es sie im Stich lässt. Ich bin Dami, Moderatorin dieses Podcasts.An meiner Seite: Vani, Juristin bei der Stiftung für das Tier im Recht.
Vani: Hallo zusammen
Dami:Heute sprechen wir über einen Fall aus dem Kanton Luzern.Eine unangemeldete Kontrolle. 3 Meerschweinchen, 15 Katzen, 8 Hunde.
Off-Stimme:Man sagt, Tiere leben im Moment.Aber in diesem Moment gab es für sie nichts ausser Angst, Gestank, Kälte und Dunkelheit. Und dieser Moment fühlte sich an wie eine Ewigkeit.
Dami:Bei der unangemeldeten Kontrolle durch den Veterinärdienst stiessen die Beamten auf massive Mängel: ungenügender Witterungsschutz, dreckige Gehege, fehlendes Futter und keine Rückzugsmöglichkeiten bei den Meerschweinchen.Viel zu wenig Platz, kein Auslauf, schlechte Luft und extreme Verschmutzung bei Hunden und Katzen.
Das sind ja Zustände, die man eher aus Horrorfilmen kennt als aus einem Bauernhaus im Kanton Luzern. Wenn du das juristisch anschaust: In welcher Liga spielen wir da – „bisschen schlampig“ oder ganz klar strafbares Tierleid?
Vani:Diese Zustände verstossen gleich in mehrfacher Weise krass gegen das Tierschutzgesetz. Dieses verpflichtet Tierhaltende, ihre Tiere angemessen zu pflegen und ihnen Bewegung, ausreichend Licht, artgerechte Nahrung und saubere Bedingungen zu gewähren.
Wenn man das vorsätzlich - also mit Absicht - oder auch nur fahrlässig missachtet, begeht man eine strafbare Handlung. Am häufigsten erfolgen solche Fälle in der Praxis „eventualvorsätzlich“.
Dami:Eventualvorsätzlich – das heisst, die Tierhalterin wusste, dass die Tiere leiden könnten, und nahm es in Kauf?
Vani:Genau. Sie wollte das Leid vielleicht nicht aktiv, aber sie nahm es billigend in Kauf. Das genügt für die Strafbarkeit - denn Tiere sind uns hilflos ausgeliefert.
Man muss also keine sadistischen Absichten haben, um Tierleid zu verursachen – oftmals genügt Wegschauen, sei es aus Ignoranz oder um die Realität zu verdrängen.
Dami:Wegschauen – das ist wohl das Schlüsselwort in diesem Fall.
Vani, wir sprechen oft über Hunde und Katzen – aber hier waren auch drei kleine Meerschweinchen mitten in der Kälte draussen. Was genau haben die Kontrolleure dort vorgefunden – und wie knapp war es aus deiner Sicht vor einer Katastrophe?
Vani:Das Gehege stand draussen, im Schnee.Zwei Seiten waren mit Holzplatten abgedeckt, das Dach bestand aus einer alten Decke.Kein richtiger Windschutz, kein warmer Rückzugsort – und vor allem: kein frisches Futter, kein Vitamin C.Für Meerschweinchen kann das lebensgefährlich sein.
Dami:Warum ist gerade Vitamin C so wichtig?
Vani:Weil Meerschweinchen – wie wir Menschen – Vitamin C nicht selbst bilden können.Fehlt es, kommt es schnell zu Zahnproblemen, Gelenkschmerzen und Blutungen.Das ist eine Form von schleichendem Leid, das man oft erst bemerkt, wenn es zu spät ist.
Viele Leute sind sich nicht bewusst, dass eine Tierhaltung immer mit grosser Verantwortung verbunden ist und viel Wissen erfordert.
Dami:Wenn wir das so hören – draussen im Schnee, kein richtiger Schutz, kein Vitamin C: Wie kann man da überhaupt noch argumentieren, dass das „nur“ eine mangelhafte Haltung ist und nicht klar Tierquälerei?
Vani:Behördlich wird so etwas häufig - auch im vorliegenden Fall - nur als mangelhafte Haltung bezeichnet. Das ist ein Delikt, das in der Gesetzessystematik nicht als schwerwiegend gilt. Spätestens wenn der Vitamin-C-Mangel zu konkreten Beschwerden bei den Tieren führt, ist es juristisch gesehen allerdings zweifellos eine Tierquälerei.
Im vorliegenden Fall wäre richtigerweise aber sowieso von einer Tierquälerei im rechtlich qualifizierten Sinn auszugehen, da die Tiere der Witterung vollkommen ungeschützt ausgesetzt waren. Gefangen in einem Käfig ohne Rückzugsort bei Minustemperaturen - das ist eine massive Beeinträchtigung des Wohlergehens und hätte auch zum Tod führen können.
Dami:Du sprichst von „qualifizierter Tierquälerei“ – das klingt juristisch. Aber Hand aufs Herz: Für das Meerschweinchen ist es doch egal, ob wir das im Gesetz „Widerhandlung“ oder „Tierquälerei“ nennen. Kannst du erklären, warum diese Unterscheidung trotzdem so entscheidend ist?
Vani:Ja, richtig, umgangssprachlich spricht man sehr schnell von Tierquälerei, das Gesetz ist da zurückhaltender. Das TSchG unterscheidet zwischen Widerhandlungen - dazu gehören Haltungsmängel, die sich noch nicht auf das Wohlergehen der Tiere ausgewirkt haben, z.B. wenn eine vorgeschriebene Formalität nicht erfüllt wird - und Tierquälerei im eigentlichen Sinn. Sobald die ernsthafte Gefahr besteht, dass sich die Handlung (oder Nicht-Handlung) des Täters auf die Gesundheit oder das Wohlergehen des Tieres auswirkt, ist von einer Gefährdung auszugehen.
Alles, was nicht als Bagatelle erscheint, muss rechtlich gesehen als Tierquälerei geahndet werden, denn was für das Tier als gravierend gilt, können wir Menschen gar nicht immer konkret sagen.
Dami:Und was heisst dieser Unterschied konkret?Ob etwas als „Widerhandlung“ oder als „Tierquälerei“ gilt – ist ja nicht nur ein Wortspiel.Welche praktischen Konsequenzen hat das für die Strafe – und für den Schutz der Tiere?
Vani:Eine blosse Widerhandlung hat einen viel geringeren Strafrahmen. Es kann lediglich eine Busse ausgesprochen werden. Für Tierquälerei sind deutlich höhere Strafen möglich und auch angemessen, Geld- und sogar Freiheitsstrafen.
Dami:Tiere können nicht sprechen, ihre Bedürfnisse nicht mitteilen. Und das Gesetz sieht schliesslich nur Mindestanforderungen vor.
Vani:Exakt, das ist das Problem. Ein Beispiel: Die TSchV schreibt vor, dass Meerschweinchen geeignete Einstreu haben müssen. Wenn jemand Katzenstreu statt Sägemehl und Stroh als Einstreu für Meerschweinchen verwendet, kann das als Lappalie betrachtet werden - für das betroffene Tier ist das aber absolut entscheidend! Daher können auch Mängel, die aus menschlicher Sicht nicht als gravierend betrachtet werden, sehr schnell den Tatbestand der Tierquälerei erfüllen.
Wir dürfen nicht vergessen, dass in Gefangenschaft gehaltene Tiere komplett und in jedem Detail ihres Lebens vom Menschen abhängig sind.
Dami:Wenn wir über Tierschutz sprechen, denken viele an Pferde, Hunde, vielleicht Katzen. Meerschweinchen, Kaninchen, Fische – die sind oft wie Deko mit Herzschlag. Würdest du sagen: Gerade die Kleinen werden systematisch übersehen?
Vani:Genau.Meerschweinchen, Kaninchen, Vögel sowie unzählige Fische, aber auch Reptilien, Amphibien in Zimmern, Wohnstuben, Kellern und Schuppen – sie alle leiden leise und unsichtbar.Doch das Gesetz gilt für sie alle gleich:Egal wie klein, jedes von ihnen hat Anspruch auf Schutz und Würde.
Dami:Ich stelle mir das grausam vor – draussen in der Kälte, in einem improvisierten Käfig, während drinnen andere Tiere um Luft ringen.Das ist ja fast symbolisch für den ganzen Fall.
Vani:Ja.Die Meerschweinchen stehen sinnbildlich für das, was in vielen dieser Fälle passiert:Es ist nicht Hass, nicht Gewalt – es ist Unwissen, Gleichgültigkeit, Ignoranz oder Egoismus.Und all das tötet langsam.
Dami:Im Haus lebten 15 Katzen – inmitten von Dreck, Urin, Fäkalien, mit kranken Tieren dazwischen. Wenn man diese Bilder vor Augen hat: Wie kann eine Staatsanwaltschaft ernsthaft sagen, das sei „nur“ mangelhafte Tierhaltung?
Vani:Die Staatsanwaltschaft, die diesen Fall beurteilt hat, bewertete diese Situation nur als „mangelhafte Tierhaltung“ im Sinne einer Widerhandlung, also mit geringem Strafrahmen. Dabei wird aber vergessen, dass es bei einem Mangel an Hygiene, Platz, Futter oder Rückzugsmöglichkeiten um klare und in der Regel erhebliche Beeinträchtigungen des Wohlergehens der betroffenen Tiere geht - und damit bewegen wir uns im Bereich der Tierquälerei, die eben schwerere Strafen nach sich ziehen müsste.
Dami:Für die Katzen muss das die Hölle gewesen sein – Gestank, keine sauberen Plätze, kein Rückzugsort. Wo genau zieht das Recht die Linie: Ab wann hören wir auf, von „unschönen Zuständen“ zu reden, und nennen es klar Tierquälerei?
Vani:Die Abgrenzung ist immer anhand der konkreten Umstände zu beurteilen. Im vorliegenden Fall kann zweifellos nicht von einer Bagatelle gesprochen werden. Wichtig ist auch zu verstehen, dass für die Einstufung als Tierquälerei nicht zwingend sichtbare Verletzungen oder Krankheitsanzeichen bei den Tieren vorhanden sein müssen.
Dami:Das heisst also: Wir dürfen nicht warten, bis eine Katze zusammenbricht oder stirbt, bevor das Recht reagiert. Wie schwer tun sich die Behörden damit, unsichtbares Leid – Angst, Stress, dauerhafte Überforderung – als strafbar zu erkennen?
Vani:Absolut. Stress, Angst oder Leiden sind oftmals nicht sichtbar - aber dennoch rechtsrelevant. Hinzu kommt, dass eine Vernachlässigung bereits dann vorliegt, wenn eine konkrete Gefahr besteht, dass die Katzen leiden - und das ist gemäss Sachverhalt in unserem Fall auf jeden Fall gegeben.
Leider stellen wir bei den Behörden immer wieder eine unglaubliche Bagatellisierung von Tierleid fest. Etwas weniger bei den Veterinärbehörden, ganz besonders aber bei vielen StA und Gerichten, und bei der Polizei, überall da, wo es an tierschutzrechtlicher Schulung fehlt.
Dami:Viele würden hier sagen: „Aber sie hat es doch gut gemeint, sie liebt Tiere.“ Ist dieses „gut gemeint“ nicht genau das, was am Ende unheimlich gefährlich wird – weil es dazu führt, dass man Wegschauen entschuldigt?
Vani:Tatsächlich kommen solche Fälle oftmals bei Menschen vor, die sich als überaus tierlieb betrachten. Aber gute Absichten allein schützen Tiere nicht. Oftmals spielen eben doch auch Egoismus und Selbstüberschätzung mit. Zu einer Tierhaltung gehört eine grosse Verantwortung. Das Gesetz verlangt Sorgfalt. Und die fehlte hier völlig.
Dami:Mal ganz praktisch: Bei 15 Katzen – was wäre das Minimum an Katzenkistli, das noch irgendwie akzeptabel wäre?
Vani:Die Staatsanwaltschaft spricht von mindestens acht statt der lediglich drei vorhandenen. Das ist allerdings lediglich eine pragmatische Faustregel. Die Bedürfnisse von Tieren - und gerade auch von Katzen - sind sehr individuell. Einzelne teilen ihr Kistli ohne Probleme, andere sind sehr heikel. Die TSch-Gesetzgebung verlangt, dass man jedem Tier gerecht wird.
Hier waren die fehlenden und vollen Kistli symptomatisch. Auch ansonsten wurde die Hygiene (Futter- und Wasserschalen, überall Kotflecken) und die Luftqualität (Urin) bemängelt. Das sind klassische Zeichen, dass die Halterin den Überblick verloren hatte.
Dami:Und bei den Hunden war es ja nicht besser: fünf Tiere auf engstem Raum, kein Auslauf, kaum Luft zum Atmen, überall Kot und Dreck. Wenn du das liest – was denkst du als Juristin? Ist das noch „schlampige Haltung“ – oder ganz klar eine Form von systematischer Misshandlung?
Vani:Auch diese - von der StA selbst als prekär bezeichneten - Haltungsbedingungen wurden von der Staatsanwaltschaft nur als mangelhafte Tierhaltung, also als geringfügige Abweichung vom Normalzustand statt als qualifizierte Tierquälerei betrachtet - m.E. absolut falsch. Immerhin wurden die Hunde - im Gegensatz zu den Katzen und Meerschweinchen - aber immerhin beschlagnahmt.
Dami:Und dann kommt die grosse Frage: Warum wurden nur die Hunde beschlagnahmt – und nicht auch Katzen und Meerschweinchen? Wie erklärst du diese Ungleichbehandlung?
Vani:Das geht aus dem Strafbefehl leider nicht hervor, allerdings dürfen Tiere in leichten Fällen (also etwa lediglich “mangelhafter Tierhaltung”) nicht beschlagnahmt werden - hier zeigt sich also der juristische Fehler der Staatsanwaltschaft bei der Einordnung des Delikts (keine Tierquälerei) ganz klar.
Dami:Darauf gehen wir in einer anderen Folge vertieft ein.
Off-Stimme:Nur vier Quadratmeter Platz – statt der vorgeschriebenen acht.Der Boden: nass, mit Urin getränkt, überall Kot.Ein Haufen Stofffetzen als Unterlage, verdreckt und feucht.In der Ecke: eine leere Wasserschale.
Der Hund im dunklen Stall hebt den Kopf, blinzelt ins grelle Licht der Taschenlampe.Seine Pupillen verengen sich, er duckt sich sofort wieder.Ein Tier, das verlernt hat, was Tageslicht ist.
Die Staatsanwaltschaft spricht später von einer Verletzung der Tierwürde, weil dieser Hund in völliger Dunkelheit lebte, ohne Bewegung, ohne Kontakt zur Aussenwelt,und damit ohne alles, was ein Lebewesen braucht, um Lebewesen zu sein.
Auch er wird beschlagnahmt.Sein Körper schwach, sein Blick leer.Ein Hund, der nicht geschlagen wurde –aber vergessen.
Dami:Ein Hund – allein, im Dunkeln, eingesperrt auf vier Quadratmetern, ohne Licht, ohne Kontakt, ohne Wasser. Das ist eine Szene wie aus einem Albtraum und bricht einem das Herz. Was bedeutet das rechtlich – und reicht „Tierquälerei“ überhaupt aus, um zu beschreiben, was dieser Hund erlebt hat?
Vani:Diese Szene muss wirklich wie in einem Horrorfilm gewesen sein, denn hier sprechen auch die Behörden, die ja bisher alles lediglich als “mangelhafte Tierhaltung” bezeichnet haben, endlich von einer echten Tierquälerei.
Die Würde der Hündin “Anarchy” wurde missachtet – und zwar durch Isolation, Dunkelheit und mangelnde Bewegung.Das ist eine besonders schwere Form der Misshandlung, weil sie sich sowohl physisch als auch psychisch auswirkt und die Folgen meist kaum mehr vollständig rückgängig zu machen sind.
Dami:Das ist schwer auszuhalten, selbst nur als Zuhörerin. Was könnte jemand dazu bringen, einen sozialen Hund so zu isolieren – und warum ist Überforderung trotzdem keine Entschuldigung?
Vani:Die Gründe sind in unserem Fall nicht klar. Ich vermute Überforderung, vielleicht kam Anarchy in der beengten Tenne auf dem Heuboden mit den anderen Hunden nicht klar. So viele Hunde auf engstem Raum - völlig klar, dass es zu Problemen kommt. Aber Hunde sind hochsoziale Wesen. Isolation ist für sie psychische Folter.
Dami:Verletzung der “Tierwürde“ – das klingt für viele sehr theoretisch, fast philosophisch. Wie beweist man so etwas konkret? Und wie kann man sicherstellen, dass die Tierwürde wirklich eine Rolle spielt – und nicht nur ein schönes Wort im Gesetz bleibt?
Vani:Der Schutz der Tierwürde ist ein Grundprinzip des TSchG. Das Tier muss als Mitgeschöpf respektiert werden. Man darf es nicht quälen, erniedrigen oder ihm Leid zufügen, das nicht durch sogenannt überwiegende Interessen gerechtfertigt ist.Eine Haltung im Dunkeln, isoliert, ohne Bewegung – das ist eine krasse Missachtung der elementarsten Bedürfnisse dieses Wesens, die durch nichts gerechtfertigt werden kann.
Dami:Wenn du als Kontrolleur:in diesen Stall öffnest und dir blickt so ein Hund entgegen – halb Schatten, halb Lebewesen: Wie hält man das aus? Und wie schafft man es dann trotzdem, nüchtern zu bleiben und „nur“ zu dokumentieren?
Vani:Ja, das muss auch für die Kontrolleure erschütternd sein. Die Veterinärbehörden, die solche Kontrollen vornehmen, haben keinen leichten Job. Sie müssen schlimme Bilder ertragen, manchmal auch Beschimpfungen und Drohungen. Dennoch müssen sie stets professionell bleiben: Sie müssen alles dokumentieren, damit der Fall vor Gericht später standhält.
In unserem Fall haben sie zumindest die Hunde aufgrund der prekären Verhältnisse beschlagnahmt und mitgenommen.
Dami:Das klingt fast wie eine Rettungsaktion.
Vani:Ja. Für die Hunde war es das bestimmt.
Dami:Wenn wir all das gehört haben – Meerschweinchen in der Kälte, Katzen im Dreck, Hunde im Dunkeln: Wie um alles in der Welt endet so ein Fall juristisch?
Vani:Die Tierhalterin wurde wegen Tierquälerei (isolierter Hund) und mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz verurteilt.Die Strafe: 20 Tagessätze à 60 Franken, bedingt – plus 900 Franken Busse.
Dami:20 Tagessätze bedingt und 900 Franken Busse…Entschuldige, aber das klingt nach: „Bitte, machen Sie das nicht noch einmal“ – nicht nach einer klaren Reaktion auf massive Tierquälerei.
Vani:Das ist es auch. Hier sah das Gericht Überforderung, keine Bosheit.
Dami:Also wieder einmal: keine Freiheitsstrafe.Muss man in der Schweiz ein Tier fast zu Tode foltern, damit überhaupt mal über eine Freiheitsstrafe nachgedacht wird?
Vani:Nein. In der Schweiz werden Freiheitsstrafen bei Tierquälerei sehr selten verhängt. Aber selbst die Geldstrafe - 20 Tagessätze - ist äusserst mild ausgefallen. Möglich wären 180 Tagessätze.
Dami:Für alle, die mit Tagessätzen nichts anfangen können:Was bedeutet das konkret in Franken – und wie kommt man auf so eine milde Einstufung?
Vani:Die Anzahl der Tagessätze wird nach dem Verschulden der Täterin bestimmt (max. 180). Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen (Einkommen, Vermögen, Unterstützungspflichten, etc.) der Täterin und beträgt höchstens CHF 3'000.
In unserem Fall müsste die Täterin also CHF 1’200 bezahlen - allerdings erst, wenn sie erneut gegen das Tierschutzgesetz verstösst. Tatsächlich bezahlen muss sie lediglich die Busse von CHF 900.
Dami:Wenn man das Ganze einmal aus Sicht der Tiere betrachtet – wirkt diese Strafe doch fast wie ein schlechter Witz, oder?
Vani:Ja, und genau das ist das Problem. Oftmals werden die Menschen beurteilt – und nicht das Leid der Tiere.Die Überforderung der Tierhalterin, über die im Sachverhalt unseres Falls nicht viel berichtet wird, steht bei der Beurteilung im Mittelpunkt. Aber was ihre zahlreichen Fehlhandlungen bei den betroffenen Tieren bewirkt haben, wirkt wie ein Nebenaspekt.
Das ist eine Lücke im System.
Dami:Was müsste sich juristisch ändern, damit solche Fälle nicht mehr mit Symbolstrafen enden, sondern wirklich zeigen: Tierleid hat Konsequenzen?
Vani:Indem das reale Leid der Tiere in den Fokus gestellt und angemessen gewichtet wird. Das führt zu höheren Strafen - und setzt ein starkes Zeichen, dass Tierleid in unserer Gesellschaft nicht toleriert wird.
Strafen haben einen abschreckenden und damit präventiven Charakter - nicht nur für die betroffenen Täter, sondern auch für andere Menschen. Deswegen kommt Strafen eine wichtige Funktion zu.
Dami:Und wieder die entscheidende Frage: Kam es hier zumindest zu einem Tierhalteverbot – oder besteht die reale Gefahr, dass diese Person jederzeit wieder Tiere halten kann?
Vani:Das ist nicht bekannt. Und genau da beginnt das nächste Problem: fehlende Transparenz. Darüber haben wir ja schon im Fall Ramiswil (Episode 1) gesprochen.
Dami:Also kein Verbot, keine Kontrolle. Wenn es kein klares Tierhalteverbot gibt, keine systematische Nachkontrolle – dann ist das doch nichts anderes, als darauf zu warten, dass sich die Geschichte irgendwann wiederholt, oder?
Vani:Das kommt tatsächlich nicht selten vor, ja.
Dami:Wenn du diesen Fall als Ganzes anschaust – von den Meerschweinchen im Schnee bis zum Hund im dunklen Stall – was sagt er über unseren tatsächlichen Tierschutz aus, jenseits der schönen Gesetzesparagrafen?
Vani:Dass Tierleid oft schleichend beginnt – mit Überforderung, Gleichgültigkeit oder Unwissen.Und dass Hilfe zu spät kommt, wenn niemand hinschaut. Dass Tierleid nicht immer laut ist. Und dass Überforderung keine Entschuldigung sein darf. Tierschutz bedeutet Verantwortung – auch dann, wenn’s schwierig wird.
Dami:Wenn du einen Hebel wählen müsstest – wo würdest du zuerst ansetzen: beim Wissen der Halter:innen, bei den Strafen, bei den Behörden, bei der Ausbildung?
Vani:Es beginnt ja schon damit, dass nicht jede Person fähig ist, Tiere zu halten - und entsprechend auch keine Tiere haben sollte. Anzusetzen wäre also bereits bei den Voraussetzungen für das Halten von Tieren.
Darüber hinaus: Mehr Kontrollen, bessere Ausbildung, und mehr Bewusstsein, dass Tierquälerei kein Randthema ist, sondern ein gesellschaftliches.Denn jedes Tier, das irgendwo unsichtbar vor sich hinvegetiert, ist eines zu viel.
Dami:Die Schatten in der Tenne – das sind die Tiere, die niemand sah.Bis jemand kam, um hinzuschauen.
Glaubst du, dass die meisten Menschen keine Ahnung haben, was in ihren Nachbardörfern mit Tieren passiert? Und ist genau diese Unsichtbarkeit nicht das grösste Problem?
Vani:Nicht nur in den Nachbardörfern - auch in den Nachbarhäusern oder -wohnungen! Das betrifft natürlich auch Menschen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis leben (Kinder, alte Menschen, Frauen), ganz besonders oft aber natürlich Tiere. Ihr Leiden ist in vielen Fällen völlig unsichtbar. Es passiert hinter Türen, in Ställen, in Kellern.
Dami:Deshalb unser Appell: Wenn ihr etwas beobachtet oder vermutet – schaut nicht weg. Meldet Missstände beim Veterinäramt, bei der Polizei oder bei Organisationen wie bspw. TIR. Auch anonyme Hinweise können Leben retten.
Das war Tier Crime mit VanDam – Folge 3: Die Schatten in der Tenne.Ein Fall, der zeigt, wie fragil Tierschutz in der Praxis sein kann – und wie wichtig es ist, dass wir hinsehen.
Vani: Danke fürs Zuhören. Dieser Fall stammt aus der Fall-Datenbank von Tier im Recht und kann via www.tierimrecht.org eingesehen werden.
Wenn euch diese Folge bewegt oder gefallen hat, freuen wir uns, wenn ihr nächstes Mal wieder dabei seid (- überall, wo es Podcasts gibt).
Dami: Denn: Tierleid beginnt mit Gleichgültigkeit.Seid aufmerksam – und seid die Stimme für Tiere, die selber keine haben.
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