#4 Das Zuhause der Gewalt

Shownotes

Folge 4: Das Zuhause der Gewalt

Drei Katzen, eine Wohnung – und schwere Verletzungen. Ein Fall aus dem Kanton Zürich, der lange unbemerkt bleibt und schliesslich vor Gericht endet. Das Urteil überrascht.

In dieser Folge fragt Dami: Wie wird Gewalt gegen Tiere rechtlich bewertet? Warum bleibt Tierleid oft ohne Konsequenzen?

Vani ordnet den Fall juristisch ein und zeigt die Grenzen des Tierschutzvollzugs auf.

Themen der Folge: • schwere Tierquälerei • Strafverfolgung und Beweisführung • Freispruch trotz belastender Indizien • Rolle von Staatsanwaltschaft und Behörden

TierCrime mit VanDam – wahre Fälle von Tierquälerei aus der Schweiz. Für die Tiere, die keine Stimme haben. 🐾

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00:00:00: Dami: Diese Folge enthält Schilderungen schwerer Tierquälerei, massiver Gewalt und Tod von Tieren.Der Inhalt kann emotional sehr belastend und verstörend wirken.Bitte hört diese Folge nur, wenn ihr euch psychisch dazu in der Lage fühlt.

00:00:31: Off: Eine Mietwohnung im Kanton Zürich. Drei Katzen – jung, verspielt, zutraulich. Ein Ort, der ein Zuhause hätte sein sollen.

00:00:45: Off: Aber in den stillen Räumen dieser Wohnung passierte etwas, das niemand sah. Kein Nachbar hat die Schreie gehört. Keine Freundin oder Kollegen haben etwas geahnt. Nur die Katzen – Jango, Aura und Junior – mussten erfahren, dass ihr Alltag sich in das kalte Grauen verwandelte.

00:01:12: Leises Miauen. Kurze Schläge gegen eine Wand. Dann Stille.

00:01:22: Off: Nacheinander erlitten die Tiere auf mysteriöse Weise Verletzungen, die jede Tierärztin sprachlos machten: gebrochene Rippen, abgerissene Körperteile, innere Blutungen. Eine Katze starb an ihren Qualen. Eine andere musste eingeschläfert werden. Nur eine überlebt – mit bleibenden Schäden.

00:01:52: Off: Wer ist der Mann, der sich um sie hätte kümmern sollen? War er für die monatelange Gewalt verantwortlich? Und warum wurde er freigesprochen?

00:02:09: Dami: Darum geht es heute - in einer neuen Folge von TierCrime mit VanDam, dem True-Crime-Podcast über echte Tierschutzfälle in der Schweiz. Wir zeigen euch, wie solche Taten juristisch bewertet werden - und weshalb Tierquälerei oftmals ungestraft bleibt. Ich bin Dami – und mit mir am Mikrofon ist Vani, Juristin bei der Stiftung für das Tier im Recht.

00:02:31: Vani: Hallo zusammen.

00:02:33: Off: Die Geschichte mündet nicht in einen einzigen Vorfall – sie folgt einem Muster. Einem Muster der Gewalt.

00:02:44: Off: Der Täter – ein 28-jähriger Verkäufer – lebt allein mit drei Katzen. Zu Beginn scheint alles normal. Doch im Sommer 2024 passieren die ersten Dinge, die niemand sieht.

00:03:01: Dumpfer Klang, als ob etwas Hartes auf den Boden fällt.

00:03:03: Off: Jango, eine der Katzen, erleidet schwere Verletzungen. So schwer, dass Tierärztinnen später kaum glauben können, dass niemand etwas bemerkt haben will: gebrochene Rippen, eine abgerissene Unterlippe, ein abgerissenes Schwanzstück. Was genau geschah, weiss - ausser dem Täter - niemand. Aber eines ist klar: Jemand musste grosse Kraft angewendet haben. Und dieser Jemand war - wie anzunehmen ist - der Halter.

00:03:42: Off: In der Wohnung bleibt es ruhig. Niemand meldet etwas. Doch es hört nicht auf. Aura, die zweite Katze, wird zum nächsten Opfer: Das Tier kämpft um sein Leben – und verliert. Aura stirbt an inneren Blutungen.

00:04:01: ausklingendes Herzschlag-EKG-Geräusch, dann Stille.

00:04:11: Off: Doch selbst das markiert nicht das Ende. Jango wird im November 2024 ein zweites Mal schwer verletzt. Diesmal so schlimm, dass Jango eingeschläfert werden muss, um weiteres Leiden zu verhindern.

00:04:30: Off: Nur die dritte Katze – Junior – überlebt. Aber auch sie trägt ein Trauma davon.

00:04:38: Off: Zwei Katzen tot. Eine schwer verletzt. Und niemand bemerkte etwas – monatelang.

00:05:11: Dami: Vani, dieser Fall ist echt schwer zu ertragen. Ich bin überzeugt, dass viele Zuhörerinnen und Zuhörer Mühe damit haben - genau wie ich. Aber wir müssen uns unbedingt mit diesem Fall auseinandersetzen. Er ist der blanke Wahnsinn.  

00:05:29: Dami: Der Täter wurde freigesprochen… wir können das kaum glauben, denn alle Indizien sprechen dafür, dass er es war. Aber genau deshalb müssen wir den Fall thematisieren, denn bisher haben die schrecklichen Taten in diesem Fall kaum Aufsehen erregt. Wenn wir nicht darüber sprechen würden, würde das einfach ad acta gelegt. 

00:05:50: Dami: Und als wäre das nicht genug, müssen wir zu Beginn auch noch auf die Unschuldsvermutung hinweisen.  

00:05:55: Vani: Dami, dieser Fall macht mich richtig wütend. Die beschuldigte Person wurde aufgrund eines kompletten Systemversagens freigesprochen. Ja, du hast recht: Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Aber wenn die Sachlage derart erdrückend ist wie im vorliegenden Fall und… 

00:06:19: Dami: … der Täter doch freigesprochen wird, dann schreit das doch einfach zum Himmel! Du hast den Fall juristisch analysiert. Es klingt nach einem Albtraum - wir sprechen hier von allergröbster Tierquälerei. Wie sieht die Rechtslage aus?

00:06:35: Vani: In der Schweiz gilt: Wer einem Tier Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst zufügt oder dessen Würde missachtet, macht sich strafbar. Und bei diesem Fall reden wir nicht darüber, dass der Täter seine Verantwortung nicht richtig wahrgenommen hat - dieser Täter hat seinen Tieren gemäss Anklageschrift mit vollem Vorsatz unsägliches Leiden zugefügt.

00:06:59: Dami: In diesem Fall geht’s ja um mehrere Handlungen – und um mehrere Tiere. Wie bewertet das das Gesetz?

00:07:06: Vani: Juristisch sprechen wir von mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei. Das bedeutet: Es geht nicht um einen einzelnen Vorfall, also z.B. um einen Wutausbruch, was ja schon schlimm genug wäre, sondern um eine ganze Reihe von Taten, die alle strafbar sind – und sich gegenseitig verstärken, weil sie ein klares Muster zeigen. Über Monate hinweg erlitten die Katzen immer wieder Verletzungen. Dazu kommt die Schwere der einzelnen Taten: Hier ist massive Gewalt im Spiel, teilweise mit Todesfolge. 

00:07:44: Dami: Weiss man, ob die dritte Katze in Sicherheit ist und wie ihr gesundheitlicher Zustand aktuell eingeschätzt wird?

00:07:51: Vani: Leider nein, das ist den Strafakten nicht zu entnehmen. Noch schlimmer: Man weiss nicht einmal, ob sich das Tier noch beim Halter befindet. Eine Nachfrage bei der Veterinärbehörde hat wie erwartet natürlich nichts ergeben - das wird trotz grossem öffentlichem Interesse nicht bekannt gegeben.

00:08:10: Dami: Aber hätte das Veterinäramt nicht längst einschreiten müssen – allein aufgrund der tierärztlichen Befunde?

00:08:18: Vani: Ich gehe davon aus, dass das Veterinäramt eingeschritten ist, ja. Vielleicht hat das Amt sogar die Strafanzeige eingereicht und dadurch das Strafverfahren ausgelöst, aber das ist leider alles öffentlich nicht bekannt.  

00:08:35: Dami: Und jetzt kommen wir zum Gipfel des Ganzen: der Skandal. Wie kann es sein, dass ein Täter, der drei Tiere über Monate schwer misshandelt hat – zwei davon sogar mit Todesfolge –, am Ende freigesprochen wird?

00:08:49: Vani: Hey, ich kann das selbst kaum fassen, das hat mich auch bei der Vorbereitung richtig aufgewühlt, es ist einfach… wirklich… nicht zu fassen. Fälle von derart schwerer, systematischer Gewalt erfordern eine Strafe, die dieser Tat auch wirklich angemessen ist. Und das müsste in diesem Fall aus meiner Sicht ganz klar eine Freiheitsstrafe sein. 

00:09:14: Vani: Ich bin es leider gewohnt, dass die Strafen viel zu milde ausfallen. In der Praxis werden solche Delikte in der Schweiz fast ausnahmslos mit bedingten Geldstrafen geahndet, was bereits schlimm genug ist. Aber hier, in diesem Fall, erging sogar ein Freispruch, d.h. der Täter wird nicht bestraft und die Verfahrenskosten sowie sogar seine Anwaltskosten werden von der Staatskasse, also von der Allgemeinheit getragen. Ganz zu schweigen davon, dass dieser Täter vermutlich weiterhin Tiere halten darf - dazu haben wir leider keine Informationen. 

00:09:51: Dami: Das ist doch einfach nicht zu glauben! Warum hat das Gericht so entschieden? Was hat hier bitte schwerer gewogen als das Leid dieser Tiere?

00:10:00: Vani: Aus meiner Sicht liegt die Schuld für diesen Freispruch hier bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Sie hat gegen grundlegende Verfahrensgrundsätze verstossen. Sie hat die Anklage zwar schriftlich eingereicht, es jedoch versäumt, sie zu begründen und ist überdies nicht zur Verhandlung erschienen. 

00:10:20: Dami: Also, wie bitte? Was heisst das jetzt konkret?

00:10:23: Vani: Sie ist nicht aufgetaucht bei der Verhandlung. Der Beschuldigte und seine Rechtsvertreterin waren hingegen natürlich anwesend, und die haben darauf hingewiesen – und da muss ich ihnen sogar Recht geben –, dass die Schuld des Täters von der Anklage zu beweisen ist und gerade nicht der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muss. 

00:10:44: Vani: Und da die Staatsanwaltschaft weder vor Ort war und somit nicht darauf reagieren konnte und die Taten in der Anklageschrift auch nicht den strafprozessualen Vorgaben entsprechend hergeleitet und in diesem Sinne bewiesen wurden, blieb der Einzelrichterin wohl nichts anderes übrig als den Täter freizusprechen. 

00:11:05: Dami: Das ist ja unglaublich! Warum erscheint die Staatsanwaltschaft nicht vor Gericht? Darf sie das überhaupt? 

00:11:14: Vani: Ja, die Staatsanwaltschaft darf, muss aber nicht persönlich vor Gericht auftreten. Sie kann dem Gericht auch einfach schriftliche Anträge stellen. Hätte sie allerdings den Antrag auf eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr gestellt (was hier angebracht gewesen wäre), dann hätte sie persönlich erscheinen müssen. Aber das hat sie ja eh' nicht gemacht.

00:11:35: Dami: Ist denn das jetzt einfach ein tragischer Einzelfehler – oder sogar ein strukturelles Problem?

00:11:42: Vani: Die Bagatellisierung von Tierdelikten bei vielen Staatsanwaltschaften ist ein bekanntes Problem, das führt natürlich dazu, dass man solche Verfahren rasch und mit möglichst wenig Aufwand erledigen will. Verfahrensfehler kommen in diesem Sinne in solchen Prozessen nicht selten vor. 

00:12:02: Vani: Aber in diesem Fall haben wir es mit einem absolut unverzeihlichen, offensichtlichen Versäumnis zu tun - das ist schon der Gipfel. 

00:12:09: Vani: Leider kommt es auf die einzelne Staatsanwältin bzw. den einzelnen Staatsanwalt an, wie sorgfältig das Ganze angepackt wird, wieviel Gewicht dem Ganzen eingeräumt wird – insofern kann man durchaus von einem strukturellen Problem sprechen, weil Tieren eigentlich unabhängig von der Einstellung der verantwortlichen Person der gebührende Schutz zuteil werden sollte.

00:12:35: Dami: Das gibt’s doch nicht! Der Täter wurde hervorragend vertreten – und die Opfer werden völlig allein gelassen.

00:12:42: Vani: Ein Beschuldigter wird mit allen legalen Mitteln von seinem Rechtsanwalt verteidigt, unter vollem Einsatz. Beim Tier als Opfer hängt es demgegenüber davon ab, ob die Staatsanwaltschaft es wichtig findet, für Gerechtigkeit zu sorgen. 

00:13:00: Dami: Ganz konkret: Hat dieses Versäumnis für die zuständige Staatsanwältin oder den zuständigen Staatsanwalt irgendwelche Konsequenzen?

00:13:08: Vani: Nein. 

00:13:09: Dami: Hätte denn das Gericht nicht auch aus eigener Überzeugung einen Schuldspruch fällen können?

00:13:14: Vani: Grundsätzlich ja: Das Gericht würdigt die Beweise frei nach seiner aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung. Wenn aber nur eine oberflächliche, nicht begründete Anklage vorliegt und im Verfahren lediglich der Beschuldigte bzw. dessen Anwältin zu Wort kommt, weil die Staatsanwaltschaft nicht da ist, dann muss das Gericht, wenn Zweifel an gewissen Voraussetzungen der Tat bestehen, von der Situation bzw. der Sachlage ausgehen, die für die beschuldigte Person günstiger ist.

00:13:48: Dami: Das Gericht hat mit dem Freispruch also richtig gehandelt?

00:13:52: Vani: Ich kann ein Stück weit nachvollziehen, dass sich das Gericht genötigt sah, den Angeklagten aufgrund der Versäumnisse der Staatsanwaltschaft freizusprechen.

00:14:03: Vani: Allerdings muss man auch sagen, dass das verfahrensleitende Gericht die Möglichkeit hätte, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, die Anklage persönlich vor Gericht zu vertreten, wenn das Gericht dies für nötig erachtet. 

00:14:18: Vani: Und im vorliegenden Fall muss man ja sagen, dass dies offensichtlich war, weil die Staatsanwaltschaft in ihrer schriftlichen Anklage keine Beweise darlegte, weil es ein wichtiger Fall ist und weil es offenbar auch bekannt war – das haben wir von einem ortsansässigen Journalisten erfahren – dass die zuständige Staatsanwaltschaft bei Fällen vor Einzelgericht häufig nicht anwesend ist. Die Richterin hätte das also bereits vor der Verhandlung erkennen und reagieren können.

00:14:49: Dami: Ich muss an dieser Stelle intervenieren: Auch ich habe bereits an einer Gerichtsverhandlung teilgenommen, an der die Staatsanwaltschaft nicht erschienen ist – was für sich genommen bereits ein Armutszeugnis darstellt. Dennoch hat das Gericht in diesem Fall die Täterin verurteilt.

00:15:05: Dami: Die Abwesenheit der Staatsanwaltschaft führt also keineswegs automatisch zu einem Freispruch. Entscheidend ist vielmehr, ob eine hinreichend begründete Anklage vorliegt und ob das Gericht aufgrund der Akten und Beweise zu einer Überzeugung von der Schuld gelangen kann.

00:15:23: Vani: Klar, ja, absolut! Wenn eine hinreichend begründete Anklage vorliegt… und genau das hat hier – unentschuldbar – einfach gefehlt.

00:15:34: Dami: Vani, was wissen wir über den Täter?

00:15:36: Vani: Der Beschuldigte ist mittlerweile 29 Jahre alt, männlich. Was ich weiss, ist, dass er an der Verhandlung sehr leise gesprochen hat und eher einen zurückhaltenden Eindruck gemacht hat. Er gab an, eine Partnerin zu haben, die zum Zeitpunkt der Vorfälle in einer psychiatrischen Anstalt, in einer stationären Massnahme war, die Katzen aber von Zeit zu Zeit besucht hat. Ihr hat er eine Teilschuld an den Verletzungen in die Schuhe geschoben. 

00:16:09: Dami: Wie das? Wie hat sich der Täter vor Gericht verteidigt? Und was hatte seine Partnerin genau damit zu tun?

00:16:16: Vani: Er machte geltend, dass die Tiere sich die Verletzungen selbst zugezogen haben könnten, etwa durch Einklemmen im Kippfenster, durch Stürze vom Katzenbaum, aber auch im Kampf untereinander oder durch Eindringen ins nicht immer gänzlich verschlossene Terrarium, wo sie möglicherweise von der dort lebenden Python verletzt worden sein könnten. Seine Freundin, die aufgrund der benötigten Medikamente sehr vergesslich sei, vergesse manchmal, die Schiebetür des Terrariums zu schliessen… 

00:16:51: Vani: Ausserdem sei nicht auszuschliessen, dass ein Mieter aus der unteren Wohnung des Mehrfamilienhauses, mit dem Streit bestehe, sich Zugang zur unverschlossenen Wohnung verschafft und diese Taten verübt haben könnte.

00:17:07: Dami: Das ist doch alles andere als glaubwürdig und einfach nur lächerlich?! 

00:17:11: Vani: Das sehe ich natürlich auch so, absolut! Also diese Argumente wirken wie reine Schutzbehauptungen, weshalb mich das Ganze so wütend macht.

00:17:21: Vani: Abgesehen davon: Kippfenster stellen eine grosse Gefahr für Katzen dar, weshalb Katzenhalter ihre Tierhalterpflichten verletzen, wenn sie die Fenster unbeaufsichtigt gekippt offen lassen. Dasselbe gilt natürlich auch für das Schlangenterrarium – die Ausführungen zeigen also völlig offensichtlich, dass der Beschuldigte sich seinen Pflichten als Tierhalter nicht bewusst ist. 

00:17:46: Dami: Ist das nicht auch eine Straftat?

00:17:48: Vani: Absolut richtig: Tierhaltende haben gemäss Tierschutzgesetzgebung zahlreiche Dinge zu beachten, sie müssen ihre Tiere u.a. so halten und mit ihnen ist so umgehen, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden, ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird usw. So steht es in der Verordnung. Tierhaltende müssen ihre Tiere vor Gefahren schützen, denn diese befinden sich unter ihrer Obhut. 

00:18:16: Vani: Wer seine Tierhalterpflichten missachtet, macht sich strafbar. Es hätte also auch zu einer Verurteilung kommen können, wenn es tatsächlich “Unfälle” wegen des Kippfensters oder des Schlangenterrariums gewesen wären. Das wurde jedoch überhaupt nicht geprüft oder in Betracht gezogen. 

00:18:33: Dami: Welche Strafe hätte denn die Staatsanwaltschaft eigentlich beantragt in diesem Fall? Und: Wenn man sich die Verletzungen anschaut – schwere Frakturen, ein Leberriss, innere Blutungen – müsste das doch fix eine Freiheitsstrafe geben…?

00:18:48: Vani: Die Staatsanwaltschaft beantragte im vorliegenden Fall eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 80 Franken – also 12’000 Franken, allerdings nur bedingt. Wäre es zu einer Verurteilung gekommen, hätte er vermutlich nur eine Busse von 2’500 Franken zahlen müssen. Zusätzlich natürlich die Verfahrenskosten und seine eigenen Anwaltskosten in Höhe von 7’700 Franken, die nun wegen des Freispruchs auch noch der Staat bezahlt hat. Die Strafe wäre also selbst im Verurteilungsfall der schrecklichen Tat in keiner Weise angemessen gewesen. 

00:19:42: Dami: Das heisst: Zwei tote Katzen. Eine weitere schwer verletzt. Und der Täter muss am Ende nicht einmal etwas bezahlen?

00:19:53: Vani: Ja, und alles nur, weil sich weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht bemüht hat, Gerechtigkeit walten zu lassen – so sieht es für mich zumindest aus. Beide haben sich starr an irgendwelchen Standardabläufen orientiert und nicht realisiert, dass sie selbst in der Verantwortung stehen und dafür sorgen müssen, dass Straftaten wie diese korrekt sanktioniert werden. 

00:20:18: Dami: Und es gibt niemanden, der sich für die Tiere einsetzt?

00:20:21: Vani: Ja, es gibt noch ein brisantes “Detail”: Das Zürcher Veterinäramt verfügt ebenfalls über volle Parteirechte in Strafverfahren. Das heisst, das Amt könnte sich hier im Strafverfahren ebenfalls einbringen – das Amt wurde auch zur Verhandlung eingeladen, ist aber offensichtlich ebenfalls nicht erschienen. Bevor das Urteil in Rechtskraft erwächst, hätte das Veterinäramt nun noch die Möglichkeit zur Intervention. Da weiss ich jetzt nicht was passiert, auch das ist nicht öffentlich, da müssen wir jetzt erst einmal abwarten, ob noch etwas passiert. 

00:20:56: Dami: Also auch hier hängt es wieder davon ab, ob es die Person interessiert, die so einen Fall bearbeitet?

00:21:05: Vani: Also, im Unterschied zur Staatsanwaltschaft, die lediglich dafür sorgen muss, dass der “staatliche Strafanspruch” durchgesetzt wird, ist das Veterinäramt im Strafverfahren (ansonsten, also bei seinen anderen Aufgaben nicht, aber im Strafverfahren) zur Interessenvertretung der konkret betroffenen Tiere verpflichtet. Das ist ein spezielles Instrument, das es in anderen Kantonen nicht gibt. Wie gut das Veterinäramt seine Aufgabe in diesem Bereich wahrnimmt, kann ich aber leider überhaupt nicht beurteilen. Auch hier besteht wieder Intransparenz: Im Jahresbericht des Veterinäramts werden zwar die Strafverfahren ausgewiesen, jedoch wird nicht gesagt, wie oft und in welchen Fällen das Veterinäramt von seinen Parteirechten Gebrauch macht. 

00:21:54: Dami: Also, diese Parteirechte sind spezifisch nur im Kanton Zürich vorhanden?

00:21:58: Vani: Ja, die gibt es im Kanton Zürich und in wenigen weiteren Kantonen, aber das entspricht nicht dem Standard.

00:22:04: Dami: Aber es kann doch nicht sein, dass man von all dem einfach nichts erfährt… 

00:22:08: Vani: Das sehe ich auch so; man darf nicht vergessen: Verfahrensfehler in solchen Fällen wirken sich direkt auf die Opfer aus. Diese werden gleich ein zweites Mal zum Opfer, diesmal verursacht durch jene, die sie hätten vertreten müssen. 

00:22:23: Dami: Der Missstand beginnt doch schon im Gesetz: Tierquälerei ist lediglich ein Vergehen. Würde man dasselbe einem Menschen antun, würde das Gesetz hingegen von einem Verbrechen ausgehen. Das ist doch nicht fair!? 

00:22:40: Vani: Menschen und Tiere werden in unserer Gesellschaft als unterschiedlich wertvoll erachtet, deshalb macht das Gesetz (das ja von Menschen gemacht ist) eine Abstufung. Das ist ein gesellschaftlicher Konsens. Aber dass sogar brutalste, mutmasslich sadistisch motivierte Tierquälerei lediglich als ein Vergehen mit einem Höchstmass von drei Jahren Freiheitsstrafe beurteilt wird, ist selbst vor diesem Hintergrund ein Missstand. Tierschutzdelikte werden somit gleich zweifach ausgehebelt. 

00:23:12: Dami: Wie meinst du das genau? 

00:23:14: Vani: In der Strafverfolgungspraxis ist es in vielen Bereichen weit verbreitet, den Strafrahmen nicht auszuschöpfen. Das hat zum einen mit unterschiedlichen Auffassungen zur Wirksamkeit und Funktion von Strafen zu tun, aber auch mit einer Rechtspraxis, die sich etabliert hat. Oftmals werden schwerwiegende Straftaten – zumindest nach dem Massstab der Öffentlichkeit – nicht angemessen bestraft. Das gilt auch für Mörder, Vergewaltiger, Pädophilie-Delikte usw.

00:23:45: Vani: Wenn nun aber bereits der Strafrahmen – also das, was theoretisch möglich wäre – schon unangemessen tief ist und die Staatsanwaltschaften und Gerichte dann auch noch ihre übliche Zurückhaltung in der Bestrafung an den Tag legen, dann resultiert das in lächerlich geringen Strafen. Und zu guter Letzt wird das dann regelmässig auch noch bedingt ausgesprochen. Ein weiterer Fehler im System.

00:24:10: Vani: Oder wie vorliegend: Man arbeitet bei der Strafbehörde schludrig – und dann kommt es zum Freispruch. 

00:24:17: Dami: Vani, wie lässt sich verhindern, dass Tiere von Behörden vertreten werden, die sich nicht für sie interessieren, so wie bei dieser Staatsanwaltschaft, der es offensichtlich egal war, ob es zu einer Verurteilung kommt oder nicht?

00:24:32: Vani: Das ist der Grund, weshalb wir uns für eine Rechtsvertretung von Tieren einsetzen, die die Tiere als das sieht und behandelt, was sie sind: nämlich Opfer von Gewalttaten. Eine Parteivertretung, die sich mit dem gleichen Elan für ihre Mandanten einsetzt wie die Strafverteidigung dies für die beschuldigte Person tut. Das bestehende System reicht einfach nicht aus. Tiere gehen immer unter, dafür gibt es unzählige Beispiele. 

00:25:02: Dami: Da frage ich mich wirklich: Warum hat man den Tieranwalt überhaupt abgeschafft?

00:25:08: Vani: Einen Tieranwalt gab es ohnehin nur im Kanton Zürich, vor Jahren. 2010 hatte die Bevölkerung die Gelegenheit, über die Einführung der Tieranwaltschaft in der ganzen Schweiz abzustimmen. Das wurde leider verworfen, vermutlich weil viele Leute eine falsche Vorstellung von dieser Tieranwaltschaft hatten. In der Folge wurde der Tieranwalt auch in Zürich abgeschafft. 

00:25:35: Vani: Im Kanton Bern gibt es noch ein anderes Instrument: Dort hat bzw. hatte der Dachverband der Berner Tierschutzorganisationen ein Parteirecht in Strafverfahren. Dann wurde die Strafprozessordnung, also das Gesetz, geändert, schweizweit, und das wird nun nicht mehr zugelassen. Und auch das scheint mir sehr problematisch zu sein.

00:25:57: Dami: Vani, hast du gewusst, dass es mein grosses Ziel nach meinem Studium war, Tieranwältin zu werden?

00:26:03: Vani: Das wäre super gewesen, wenn du das gemacht hättest! Aber eben: Die Strafprozessordnung lässt das im Moment gar nicht mehr zu.

00:26:11: Dami: Das Ganze mit dem Parteirecht müssen wir in einer anderen Folge vertiefen. So eine Parteivertretung wäre ja extrem wichtig!  

00:26:19: Vani: Ja, allerdings. In erster Linie wäre es an den kantonalen Parlamenten und Regierungen, für Vollzugsstrukturen in ihrem eigenen Kanton zu sorgen, die Tiere als Opfer wahrnehmen. Aber das scheitert – praktisch immer – am politischen Willen. Der Tierschutz hat in der Realität halt doch nicht den Stellenwert, der von öffentlicher Seite immer suggeriert wird. 

00:27:04: Dami: Keine Strafe. Für Monate schwerster Gewalt. Für ein klares Muster von Misshandlungen. Für zwei Tiere, die ihr Leben verloren haben. Und eins, das mit den traumatischen Folgen leben muss.

00:27:48: Dami: Was ist das Motiv eines solchen Täters – und warum tut jemand so etwas? Du hast von sadistisch motivierter Tierquälerei gesprochen… Ist das allenfalls Sadismus? 

00:28:03: Vani: Der Täter wurde psychiatrisch nicht begutachtet, deshalb kann ich nicht genau sagen, was dahintersteckt. Seine Beweggründe sind nicht bekannt, aber die Art und Intensität der Gewaltzufügung deutet tatsächlich auf eine sadistische Veranlagung hin. Sadismus ist eine Persönlichkeitseigenschaft, bei der ein Mensch Lust dabei empfindet, die physische oder psychische Integrität eines anderen Lebewesens zu verletzen – zum Beispiel, indem er ihm Schmerzen zufügt. 

00:28:36: Dami: Hat Sadismus nicht auch eine sexuelle Komponente? 

00:28:39: Vani: Das ist möglich, aber nicht zwingend. Die hier womöglich vorliegende Form von Sadismus wird in der Psychoanalytik zuweilen als "Leidenschaft, absolute und uneingeschränkte Herrschaft über ein lebendes Wesen auszuüben" bezeichnet. Typische Opfer von Sadismus sind Geschöpfe, die sich in der jeweiligen Situation nicht wehren können und dem Sadisten machtlos ausgeliefert sind.

00:29:08: Vani: Möglich wäre in unserem Fall aber auch eine gestörte Impulskontrolle, bspw. wenn die jungen Katzen etwas kaputt gemacht haben und der Täter jeweils in einen Wutanfall geriet. Dann wäre sein Motiv Bestrafung und nicht Freude am Quälen. 

00:29:24: Dami: Haben wir es hier also mit einem psychisch kranken Täter zu tun?

00:17:11: Vani: Nun, das kann ich natürlich nicht mit Sicherheit sagen, aber wenn jemand so etwas tut, dann weist das schon sehr stark auf eine Persönlichkeitsstörung hin. Gemäss dem Internationalen Krankheits-Klassifikationssystem der WHO deutet Grausamkeit gegenüber Tieren jedenfalls auf Störungen des Sozialverhaltens hin. Bei solchen Taten sollten alle Alarmglocken klingeln und ein psychiatrisches Gutachten des Täters erstellt werden. Also mich würde es jedenfalls interessieren – was hinter einem Menschen mit solchen Taten steckt. 

00:30:03: Dami: Bei diesem Täter ist doch – wenn man sieht, wie oft er das schon gemacht hat – völlig klar, dass er das wieder tun wird. Oder? 

00:30:11: Vani: Deswegen drängt sich auch eine psychiatrische Risikobeurteilung auf – oder hätte sich aufgedrängt. 

00:30:19: Vani: Experten der forensischen Psychiatrie unterscheiden etwa zwischen Persönlichkeits- und Situationstäter: Situationstäter haben i.d.R. eine unauffällige Persönlichkeit. Das heisst, wenn sie eine Straftat begehen, dann tun sie das nicht aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur, sondern aufgrund bestimmter Umstände, die zusammenkommen. Der Charakter des Menschen spielt da natürlich auch eine Rolle, aber es braucht einen konkreten Auslöser.

00:30:49: Vani: Beim Persönlichkeitstäter hingegen werden Straftaten aufgrund seiner Risikoeigenschaften begangen, die ein Teil der Persönlichkeit dieses Menschen sind. Es braucht keine speziellen Situationen, sondern diese Art Täter schafft sich Situationen, in denen er Straftaten begeht. Je nach Tätertyp fällt dann auch das Rückfallrisiko grösser oder geringer aus. 

00:31:18: Dami: Oft stellt sich ja auch die Frage, ob schwere Gewalt gegen Tiere nicht der Anfang einer weitergehenden Gewaltspirale ist. Kannst du etwas zu den Erkenntnissen sagen, wonach Tierquälerei ein frühes Warnsignal für spätere Gewalt sein kann? 

00:31:32: Vani: Das ist tatsächlich ein eigenes Forschungsgebiet. Schwere Gewalttaten an Tieren weisen auf eine dissoziale oder aggressive Persönlichkeitsstruktur hin und können ein Indikator für weitere Gewalttaten – auch gegenüber Menschen – sein. Besonders relevant ist dies bei wiederholter, sadistischer oder emotionsloser Gewalt gegenüber Tieren. In solchen Fällen zeigen Täterinnen und Täter häufig Defizite in Empathie und Impulskontrolle.

00:32:06: Dami: Das hat ja sogar einen Namen: In der Kriminologie spricht man in diesem Zusammenhang vom sogenannten „Link“ zwischen Tierquälerei und zwischenmenschlicher Gewalt.

00:32:15: Vani: Richtig: An Tieren begangene Gewalt- oder Sexualdelikte dienen im Rahmen der Kriminalprognose deshalb als relevante Faktoren für die Gutachtertätigkeit. Der Begriff “The Link” kommt aus dem U.S.-Amerikanischen und ist dort weit stärker verankert als bei uns. In Europa ist man diesbezüglich deutlich zurückhaltender. Es ist wichtig zu sagen, dass nicht jede Person, die Tieren Gewalt zufügt, wird zwangsläufig auch gegenüber Menschen gewalttätig. Zu berücksichtigen ist solche Gewalt aber als Risikomarker v.a., wenn sie früh beginnt, wiederholt auftritt oder wenn sie mit Lust, Macht oder Kontrollausübung verbunden ist. 

00:33:01: Vani: Im vorliegenden Fall, in dem wiederholte Gewalt im Spiel ist und die psychologischen Hintergründe (wie Lust, Macht, Impulsverlust) nicht klar sind, sollte man meines Erachtens ganz klar aufhorchen und weitere Abklärungen treffen. 

00:33:17: Dami: Das wäre ja noch ein zusätzliches Argument, um das Ganze ernster zu nehmen. Stattdessen glaubt man diesen fadenscheinigen Ausreden und lässt so jemanden weitermachen… 

00:33:28: Vani: Absolut richtig! Es ist erstaunlich, dass die Strafbehörden die Gewaltzeichen nicht wenigstens mit Blick auf das allgemeine Risiko, das von einem solchen Täter ausgehen kann, ernst nehmen und die nötigen Abklärungen treffen. … wenn ihnen die betroffenen Tiere offensichtlich schon nicht ausreichend wichtig sind… 

00:33:48: Dami: Wie oft kommen solche Gewalttaten gegenüber Tieren in der Schweiz denn vor? 

00:33:53: Vani: Solche Brutalitäten sind zwar nicht gerade an der Tagesordnung, aber ein Einzelfall ist das vorliegende Beispiel leider definitiv nicht, wir haben diverse Fälle von schlimmer sadistischer Tierquälerei in unserer Datenbank. 

00:34:07: Vani: Ein sehr ähnlicher Fall wurde 2017 ebenfalls im Kanton Zürich beurteilt. Ein Mann – es handelt sich nicht um dieselbe Person – hat im Zeitraum von mindestens fünf Jahren sieben Katzen zu Tode gequält. Auch in diesem Fall wurden tierärztlich schwerste Verletzungen festgestellt, ganz ähnlich wie hier: Wunden, Abmagerung, Verbrennungen, ausgerissene Krallen, geschwollene Glieder, und, und, und… 

00:34:36: Dami: Oh, mein Gott, das ist ja fast nicht zu glauben! Kam auch er ohne Strafe davon?

00:34:41: Vani: Ja, das ist auch so eine traurige Geschichte… Der Täter wurde hier zwar zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, allerdings bedingt! Das heisst: Er musste am Ende weder eine Busse oder Geldstrafe bezahlen, noch eine Haftstrafe absitzen. Und das Schlimmste: Er war schon 2013 wegen Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 1200 Franken verurteilt worden. Obwohl sich der einschlägig verurteilte Täter nicht bewährt hatte, ging die Staatsanwalt trotzdem davon aus, dass nicht zu erwarten sei, dass der Beschuldigte weitere Straftaten begehen wird. Ich kann das einfach nicht fassen, das ist für mich völlig unverständlich – aber leider sehen wir sowas immer wieder. 

00:35:32: Dami: Das ist einfach der helle Wahnsinn, wie die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte mit solchen Taten umgehen! Es macht mich einfach unfassbar traurig und sprachlos.

00:35:44: Vani: Ja, und stell dir vor: Auch die Polizeiliche Kriminalstatistik, die jedes Jahr aufzeigt, wie sich das Strafverhalten der Bevölkerung entwickelt, führt Tierquälerei nicht einmal auf! Neben Gewaltstraftaten gegen Menschen werden Vermögensstraftaten, digitale Kriminalität usw. ausgewiesen. Man spricht von Betäubungsmitteldelikten, Diebstahl und Sachbeschädigung – aber Tierquälerei ist nicht der Rede wert! 

00:33:53: Dami: Unglaublich! Unglaublich, wirklich. Mich treibt jetzt noch folgende Frage um: In beiden Fällen – also bei unserem Fall und auch bei dem von dir erwähnten aus dem Jahr 2017 – wurden die verletzten Katzen von ihren Peinigern mehrmals zum Tierarzt gebracht. Warum haben die Tierärzte nicht reagiert?

00:36:25: Vani: Nun, das wissen wir natürlich nicht so genau. Es ist möglich, dass eine Tierärztin eine Meldung an die Behörde gemacht hat und hierdurch auch das ganze Verfahren losgetreten hat, aber dazu haben wir keine Informationen. Falls das nicht so gelaufen ist, müsste man zuerst einmal wissen, ob alle Katzen der gleichen Tierärztin vorgestellt wurden. Denn ein isoliertes Ereignis ist oft schwierig zuzuordnen. Es ergibt erst über einen gewissen Zeitraum ein Muster. Und es ist natürlich auch so, dass Tierquälerei ein schwerwiegender Vorwurf ist, das wirft man jemandem nur vor, wenn klare Hinweise darauf bestehen. Allerdings haben Tierärzte natürlich schon eine besondere Stellung und sollten im Verdachtsfall oder auch nur schon bei Zweifeln zumindest eine Meldung an die Veterinärbehörde machen, damit die sich vor Ort einmal umsehen können. Es muss ja nicht gleich eine Strafanzeige sein. 

00:37:39: Dami: Wenn man das hört, fragt man sich ernsthaft… was bedeutet unser angeblich so strenges Tierschutzgesetz überhaupt, wenn es in der Praxis so wenig durchgesetzt wird?

00:37:51: Vani: Das ist ein riesiges Problem. Ohne konsequente Urteile verliert das Tierschutzgesetz seine Schutzwirkung und seine Glaubwürdigkeit. Das Ganze wird zur Farce und dient höchstens der Gewissensberuhigung – insbesondere für Politikerinnen und Politiker, die die Aufgabe hätten, die Weichen richtig zu stellen und Tiere wirksam und gemäss Verfassungsauftrag zu schützen.

00:38:16: Dami: Muss denn in der Schweiz erst ein Mensch zu Schaden kommen, bevor man solche Täter ernst nimmt?

00:38:23: Vani: Ich habe noch ein bisschen nachgeforscht, ob bei den bekannten Schweizer Gewalttätern ein Zusammenhang mit Tierquälerei bekannt ist. Das scheint allerdings nicht der Fall zu sein. Europaweit gab es in den vergangenen Jahrzehnten mehrere bekannt gewordene Gewaltverbrecher, bei denen ein Zusammenhang mit Tierquälerei bekannt ist, so z.B. 

00:38:44: Vani: Peter Kürten, den nannte man den Vampir von Düsseldorf), Andrei Chikatilo – der beging Leichenschändung und Kannibalismus in den Siebziger- und Achtziger-Jahren oder Michel Fourniret, ein Vergewaltiger, der 2004 in den Schlagzeilen war. Aber bei vielen anderen ist zumindest nichts darüber bekannt, dass sie vorgängig auch Tierquälerei begangen hätten. Nichts dazu bekannt ist auch beim grausamen Rupperswiler Familienmörder, der 2015 seine schlimme Tat beging. Es ist allerdings auch so, dass die Täterprofile aufgrund des starken Persönlichkeitsschutzes in der Schweiz und in Europa weniger gut zugänglich sind wie bspw. in den USA.  

00:39:29: Dami: Vani, ich habe noch eine provokante Frage: Wenn das Kinder anstelle von Katzen gewesen wären – hätte es dann auch einen Freispruch gegeben?

00:39:39: Vani: Das ist sehr schwer zu sagen, Dami. Tatsache ist, dass auch bei Verbrechen an Menschen wie Vergewaltigung oder Mord sehr oft Strafen ausgesprochen werden, die die Öffentlichkeit zum Kopfschütteln bewegen. Bei Kindsmisshandlung ist möglicherweise ein wenig anders, da kenne ich mich zu wenig aus. Problematisch ist aber sicher, dass viele Fälle von physischer oder psychischer Misshandlung bei Kindern – ebenso wie bei Tieren – im Verborgenen geschieht und häufig auch viel zu spät ans Tageslicht kommen. 

00:40:13: Dami: Und was sagt ein Rechtsstaat über sich selbst aus, wenn selbst zwei tote Tiere nicht für eine Verurteilung reichen?

00:40:22: Vani: Letztlich bestimmt die Gesellschaft, welche Taten geduldet oder bestraft werden und was mit Straftätern passiert. Wenn Gesetze zwar bestehen, aber nicht umgesetzt werden, ist der Staat unglaubwürdig. Politik und Behörden haben es in der Hand, das zu ändern. 

00:40:42: Off: Drei Katzen. Monate voller Gewalt. Zwei Tiere, die ihr Leben verloren haben. Ein Täter, der all das bewusst in Kauf genommen hat. Und am Ende bleibt ein Urteil, das sprachlos macht: ein Freispruch.

00:41:01: Dami: Vielleicht ist genau das der Grund, warum wir diesen Podcast machen: Weil Tiere nicht sprechen können. Weil sie niemanden haben, der für sie vor Gericht aussagt. Und weil es Staatsanwälten und Gerichten oft einfach egal ist, ob die Gerechtigkeit siegt. 

00:41:20: Vani: Uns beschäftigt bei diesem Fall vor allem, dass der Tierhalter möglicherweise weiterhin Tiere halten darf. Eine Schlange lebt in seiner Wohnung – und vielleicht auch wieder Katzen (das wissen wir nicht so genau). Wir haben beim Veterinäramt nachgefragt, aber wie üblich haben wir nur eine nichtssagende Standard-Antwort erhalten. Ob die Behörde in irgendeiner Weise tätig wird, bleibt vollkommen im Dunkeln.   

00:41:47: Off: Jango. Aura. Und Junior. Ihr Schicksal ist ein Mahnmal dafür, wie verletzlich Tiere sind. Wie sehr sie auf uns angewiesen bleiben. Und wie viel Verantwortung unsere Gesellschaft trägt. 

00:42:16: Dami: Wenn euch dieser Fall berührt hat, teilt die Folge, sprecht darüber, sensibilisiert euer Umfeld. Nur so schaffen wir Bewusstsein – und vielleicht irgendwann auch strengere Urteile. Und wenn ihr eigene Fragen habt, die euch beschäftigen, dann teilt uns dies mit – wir bemühen uns, diese Fragen in einer unserer Folgen zu beantworten. Danke, dass ihr wieder dabei wart bei TierCrime mit Vandam. Ich bin Dami.

00:42:44: Vani: Und ich bin Vani. Wir würden uns freuen, wenn ihr auch nächstes Mal wieder dabei seid, wenn es um Verwahrlosung und um jene geht, die nicht schreien können. Bitte helft uns, die Geschichten der vergessenen Opfer zu erzählen und ihre Fälle sichtbar zu machen, indem ihr TierCrime abonniert und bewertet. Vielen Dank!

00:43:08: Dami: Und nicht vergessen: Tierleid beginnt mit Gleichgültigkeit.Bleibt aufmerksam – und bleibt die Stimme für Tiere, die selbst keine haben.

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