#1 Die Hundehölle von Ramiswil
Shownotes
Folge 1: Die Hundehölle von Ramiswil
In unserer ersten Folge tauchen wir ein in einen der schlimmsten Tierschutzfälle der Schweiz: Ramiswil (SO). Auf einem abgelegenen Hof leben über 160 Tiere – Hunde, Pferde, Ziegen. Als die Behörden eingreifen, endet der Einsatz in einer Tragödie: 120 Hunde werden noch vor Ort getötet.
Wie konnte es so weit kommen? Warum haben Meldungen, Warnungen und Hinweise über Monate hinweg nichts bewirkt? Und weshalb blieb die Tierhalterin trotz früherer Auffälligkeiten in mehreren Kantonen unbehelligt?
Dami stellt die kritischen Fragen. Vani erklärt die juristischen Hintergründe – verständlich, fundiert und ohne Beschönigung.
Themen dieser Folge: • behördliches Versagen und Informationslücken • Tierschutzgesetz und Pflichten der Behörden • Beschlagnahmung und Tötung • Systemfehler im Schweizer Tierschutzvollzug
TierCrime mit VanDam – wahre Fälle von Tierquälerei aus der Schweiz. Für die Tiere, die keine Stimme haben.
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Off-Stimme:Ramiswil.Ein kleines Dorf im Kanton Solothurn. 330 Einwohner, man kennt sich.Abseits, etwas höher gelegen: ein Hof – unscheinbar von aussen.Zwischen Feldern, Heu und Stallgeruch.Ein Ort, an dem man Ruhe vermutet.
Doch hinter der idyllischen Fassade spielt sich ein Drama ab.In Ställen und Zwingern fristen 43 Pferde, zwei Geissen – und mehr als hundert Hunde ein Leben unter unhygienischen Bedingungen.Die Hunde bellen, jaulen, kratzen an den Gittern, als wollten sie sagen:„Hört uns endlich.“
Es ist ein kühler Novembermorgen: Die Veterinärbehörde, begleitet von der Polizei, taucht auf. Rund 50 Personen stiefeln geschäftig auf dem Hof herum, inspizieren die Tiere, dokumentieren, besprechen, telefonieren… - dann stellen sie die Videokameras ab…
Was nach einer Rettung klingt, wird zur Tragödie.
120 Hunde werden direkt auf Platz getötet –gegenüber den Medien spricht die Behörde später von „kranken, fehl- und mangelernährten Tieren in desolatem Zustand“. Ihre Rettung sei nicht mehr möglich gewesen, heisst es.
Wie konnte es so weit kommen?Wer trägt Verantwortung?Und warum hat niemand rechtzeitig gehandelt – obwohl Warnzeichen da waren?
Dami:
Das klären wir heute – in der allerersten Folge von Tier Crime mit VanDam – dem True-Crime-Podcast über echte Tierschutzfälle.
Ich bin Dami, eure Moderatorin. Und an meiner Seite – Vani, Juristin bei der Stiftung für das Tier im Recht.
Vani:
Hallo zusammen.
Dami:
Heute sprechen wir über einen Fall, der selbst erfahrene Tierschutzjuristen fassungslos macht: die Hunde-Hölle in Ramiswil SO.
Unseren Podcast wollten wir eigentlich mit einem anderem - nicht weniger traurigen - Fall starten. Aufgrund der Aktualität des Falls Ramiswil haben wir unser Programm jedoch umgestellt.
Viele Informationen und Spekulationen wurden in den vergangenen Wochen in den Medien bekannt. Die letzte Kontrolle der Veterinärbehörde hatte im Mai stattgefunden, offenbar war da noch alles in Ordnung, bei der Gemeinde waren zu diesem Zeitpunkt 30 Hunde angemeldet. Wie viele es auf dem Hof waren, ist unklar. Gemäss Berichterstattung haben sich die Hunde unkontrolliert vermehrt.
Aufgrund einer Meldung besuchten die Behörden den Hof am 6. November erneut.
43 Pferde und zwei Geissen trafen sie gemäss Medienberichten in verwahrlostem Zustand an. Sie wurden beschlagnahmt und abtransportiert.
120 Hunde wurden in einem angeblich derart schlechten Zustand vorgefunden, dass sie noch vor Ort eingeschläfert werden mussten.
Vani, das ist ein unglaublicher Fall, der die Öffentlichkeit erschüttert hat. Du hast den Fall in seiner juristischen Dimension analysiert. Wie sieht die Situation rechtlich aus?
Vani:
Im Vordergrund steht natürlich das Tierleid und somit tierschutzrechtliche Fragen:
Wer trägt die Verantwortung für diese Tragödie? Wer hat sich strafbar gemacht? Die Tierhalterin, allfällige Hilfspersonen? Welche tierschutzrechtlichen Massnahmen wurden getroffen oder wären nötig gewesen?
Hat die Veterinärbehörde richtig gehandelt, kam sie zu spät? Hat sie die Hunde unnötigerweise eingeschläfert? Wurde jedes Tier einzeln sorgfältig untersucht und der Befund dokumentiert? Waren die getroffenen Massnahmen angemessen? Wie wurden die Tiere getötet? Diese Fragen sind später auch für die Beweisführung gegen die Tierhalterin wichtig.
Darüber hinaus stellen sich privatrechtliche Fragen: Wie im Nachhinein bekannt wurde, gehörten einige Hunde gar nicht der betroffenen Tierhalterin… Eigentumsverhältnisse unklar
Dami:
Wie konnte es passieren, dass über 100 Hunde in einen derart schlimmen Zustand geraten, während derselbe Hof bereits unter Beobachtung stand? Wo genau hat der behördliche Schutzmechanismus versagt?
Vani:
Das ist die zentrale Frage. Der Hof war dem Veterinärdienst bekannt. Es gab schon zuvor verschiedene Meldungen und auch Kontrollen – offenbar wurde die Situation als kritisch, aber der Handlungsbedarf nicht als akut eingeschätzt.
Dami:Das heisst – es war nicht so, dass niemand wusste, was dort passiert?
Vani:Mehrere Tierschutzorganisationen hatten nach eigenen Aussagen schon Meldungen eingereicht, im Juli 2025 bspw. wies eine TSchO die Behörden darauf hin, dass es auf dem Hof drei neue Würfe gab. Auch Nachbarn hatten auf Missstände hingewiesen. Im Dorf störten sich Menschen über entlaufene und bellende Hunde. Es war offenbar klar, dass die Halterin die Situation nicht im Griff hatte.
Dami:Wenn also Nachbarn, Tierschützer und sogar frühere Strafbefehle bekannt waren, wie konnte die Behörde dann zu dem Schluss kommen, die Lage sei “unter Kontrolle”?War das Naivität oder ein systemischer Blindfleck?Was sagt das Gesetz dazu? Was bedeutet es, wenn jemand 120 Hunde hält – und sie vernachlässigt?
Vani:Im Schweizer Tierschutzgesetz steht klar: Wer Tiere hält, muss sie artgerecht pflegen, ernähren und unterbringen. Wird ein Tier misshandelt, vernachlässigt oder unnötig überfordert, ist das strafbar und gilt als Tierquälerei.
Wichtig auch: Das TSchG schützt jedes Individuum. Der Tierhalter muss sicherstellen, dass er jedem einzelnen seiner Tiere gerecht werden kann. Bei so vielen Tieren ist das kaum mehr möglich.
Dami:Bei über hundert vernachlässigten Hunden – reden wir da wirklich noch von ‚Überforderung‘? Oder ist das, juristisch und moralisch betrachtet, nicht längst eine Form von systematischer, andauernder Tierquälerei?
Vani:Juristisch kommt eine Vernachlässigung oder eine Misshandlung durch Unterlassen in Frage. Die Halterin hat den Tieren nicht aktiv Leid zugefügt, aber sie hat sich nicht ausreichend um die Tiere gekümmert. Sobald mit diesem Handeln eine Gefährdungssituation für die Tiere geschaffen wird, ist der Tatbestand der Vernachlässigung bereits erfüllt. Wenn die Tiere - wie im vorliegenden Fall - sichtbare Auswirkungen davon tragen, ist von einer Misshandlung (durch Unterlassen) auszugehen.
Dami:Wenn jede einzelne Vernachlässigung ein Verstoss ist – reden wir hier von über 160 Einzeldelikten. Müsste das nicht zu einer entsprechend drastischen Strafe führen?Und warum passiert das in der Praxis fast nie?
Vani:Also einerseits hat die Tierhalterin gleich mehrere Tierhalter-Pflichten nicht erfüllt: Nahrung, Pflege, Beschäftigung und Bewegungsfreiheit stehen hier im Fokus, insbesondere aufgrund der sehr unhygienischen und beengten Verhältnisse. Zudem hat sie gegen die Pflicht verstossen, die zumutbaren Massnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sich die Tiere übermässig vermehren.
Zum anderen ist festzuhalten, dass jedes Tier einzeln zählt - d.h. diese Verstösse wurden sozusagen 120fach bzw. gewisse Verstösse (wenn man die Pferde und Geissen noch dazuzählt) 165fach begangen. Eine Mehrfachbegehung muss zu einer höheren Strafe führen.
Dami:Also: Hundertfünfundsechzig Leiden – ein Urteil.
Vani:Genau. Und das Traurige daran ist, dass unsere Erfahrung zeigt, dass die Strafe in den meisten Fällen nicht einmal annährend das Leid der betroffenen Tiere abbildet und auch die Mehrfachbegehung nicht berücksichtigt.
So wird die grosse Lücke zwischen Gesetz und Realität sichtbar. Aber natürlich werden lässt sich das in diesem Fall noch nicht sagen, da müssen wir abwarten.
Dami:Läuft denn jetzt ein Strafverfahren gegen die Tierhalterin? Und wann ist mit einem Urteil zu rechnen?
Vani:Ja, die Polizei war im Rahmen der Beschlagnahmung vor Ort. Tierschutzverstösse sind sogenannte Offizialdelikte, d.h. sie müssen von Amtes wegen verfolgt werden, wenn die Behörden Kenntnis davon haben. Die Polizei muss also ermitteln und ihre Untersuchungsergebnisse an die StA weiterleiten.
So ein Verfahren dauert lange, mit einem Ergebnis ist frühestens in einigen Monaten zu rechnen, das hängt von der Auslastung der StA sowie von der Komplexität des Falls ab.
Dami:Und dann gibt es doch noch diese externe Untersuchung…?
Vani:Diese Dinge dürfen nicht vermischt werden: Das Strafverfahren gegen die Tierhalterin ist ein komplett anderes Verfahren als die externe Untersuchung des Falls, die von der Departementsvorsteherin/Regierungsrätin angeordnet wurde. Bei der externen Untersuchung geht es um die Arbeit des Veterinärdienstes. Durch eine unabhängige, externe Kommission soll das Vorgehen der Behörde möglichst unparteiisch aufgrund der Datenlage beurteilt werden.
Dami:Die Kantonstierärztin sagt also, die Situation sei ‚nicht mehr zu kontrollieren‘ gewesen – und sie hoffe, so etwas nie wieder zu erleben. Aber genau da frage ich mich: Wie konnte es überhaupt so weit kommen? Wenn eine Behörde erst eingreift, wenn alles ausser Kontrolle geraten ist –ist das dann nicht ein Hinweis darauf, dass viel zu spät gehandelt wurde? Müssen Behörden nicht gerade dafür sorgen, dass eine Situation gar nicht erst eskaliert? Und wenn das nicht gelingt … trägt die Behörde dann nicht eine Mitverantwortung für das Leid, das danach sichtbar wird?
Vani:Die Behörden haben eine verantwortungsvolle und schwierige Aufgabe. Das Tierschutzgesetz verpflichtet sie, bei Tierschutzproblemen in einer Tierhaltung sofort einzuschreiten. Wenn Verdachtsmeldungen vorliegen, müssen sie reagieren – sie müssen sich einen Überblick verschaffen und je nach Situation die richtigen Massnahmen treffen. Das können Anweisungen oder Auflagen sein, kann aber bis zur Beschlagnahmung von Tieren und zum Aussprechen eines Tierhalteverbots gehen.
Wenn sie ineffektive Massnahmen treffen und die Tiere in der Folge weiter oder noch stärker leiden, kann man von einem behördlichen Versagen sprechen. Das kann unter Umständen auch Konsequenzen für die verantwortlichen Personen haben.
Dami:Wie kann eine Kontrolle nur wenige Monate zuvor ergeben haben, ‚alles sei in Ordnung‘ wenn wenig später 120 Hunde in einem Zustand gefunden werden, der ihre sofortige Tötung rechtfertigt? Wurde etwas übersehen? Falsch eingeschätzt? Oder wurde schlicht nicht genau hingeschaut?
Vani:Ich kann mich im Moment nur auf Informationen aus den Medien, den sozialen Medien sowie von Zuschriften an die TIR stützen. Und diese Informationen widersprechen sich teilweise. Bspw. war die Kontrolle im Mai 2025 gemäss Medienberichten soweit “in Ordnung”, es wurden gewisse “Auflagen eingehalten” - das deutet schon mal darauf hin, dass zuvor Auflagen gemacht werden mussten. Dann ist da aber noch von einer Beschlagnahmung von 13 Hunden die Rede, wobei wir Hinweise darauf erhalten haben, dass die ebenfalls im Mai 2025 stattfand. Unzählige solcher Fragen sind nun sorgfältig zu klären.
Dami:Überhaupt sind zur Vorgeschichte ja noch ganz viele Fragen offen…
Vani:Ja, allerdings. Seit über den Fall berichtet wird, werden täglich neue Details bekannt. Die Rundschau etwa berichtete, dass gegen die Tierhalterin schon in FRi und in BE Strafbefehle wegen Tierschutzverstössen ergingen - dazu sind Berichte von äusserst unhygienischen Bedingungen z.B. in einer Wohnung bekannt worden, in der 20 Hunde in Käfigen - und Ziegen - gehalten wurden.
Dami:Moment … also es gab frühere Strafbefehle, Meldungen, unhygienische Zustände, dutzende Hunde in Käfigen – und das in verschiedenen Kantonen? Wie kann es sein, dass eine Person mit einer solchen Vorgeschichte trotzdem unbehelligt weiter Tiere halten konnte? Müssten solche Hinweise nicht längst ein grosses Warnsignal sein – ein Punkt, an dem die Behörden sagen: ‚Stopp, hier läuft etwas völlig aus dem Ruder‘? Ist das nicht ein massives Versagen im Informationsaustausch zwischen den Kantonen?“
Vani:Auf jeden Fall. Fälle solchen Ausmasses kommen i.d.R. nicht aus dem Nichts, da gibt es immer eine verworrene Vorgeschichte. Der vorliegende Fall erinnert in gewissen Teilen stark an den Thurgauer Fall Hefenhofen. Auch dort wurden Tiere verschoben, versteckt, gehandelt. Auch dort fiel der Tierhalter immer wieder auf, manchmal auch mit geringfügigen Tierschutzverstössen, dafür aber unzählige.
Im aktuellen Fall scheint die Tierhalterin verschiedene Wohnungen und Höfe in verschiedenen Kantonen gehabt zu haben, was das Ganze sehr unübersichtlich macht.
Dami:Aber wenn sie schon vorher auffällig war – und zwar in mehreren Kantonen, mit Strafbefehlen, Meldungen und völlig unhaltbaren Zuständen – wie kann es dann sein, dass niemand rechtzeitig die Reissleine gezogen hat? Warum konnte sie trotz dieser Vorgeschichte weiterhin Tiere halten, Tiere sammeln, Tiere verschieben? Da stellt sich doch zwangsläufig die Frage: Wurde hier systematisch weggeschaut – oder hat das System schlicht versagt?“
Vani:Der Informationsaustausch zwischen den Kantonen - und manchmal auch zwischen den Behörden eines Kantons - ist ein grosses Problem, aus Datenschutz- aber auch aus organisatorischen und zwischenmenschlichen Gründen. Allerdings steht den Veterinärbehörden seit einigen Jahren ein schweizweites Informationssystem für Vollzugsdaten (ASAN) zur Verfügung, in das auch Mängel bei Kontrollen eingetragen werden. Die Zugriffsrechte sind detailliert geregelt (ISLK-V). Die kant. Behörden können in die Kontrollergebnisse von ausserkantonalen Behörden Einsicht nehmen, brauchen aber deren Zustimmung dafür.
Dami:Aber bei einer Person, die so viele Tiere hält und ständig neue dazu nimmt –müsste das doch längst ein riesiges Warnsignal für die Behörden sein? Warum wurde da nicht viel früher genauer hingeschaut?
Vani:Tatsächlich gibt es je nach Betriebsart, Tierart und Tierzahl verschiedene Melde- oder sogar Bewilligungs- und auch Ausbildungspflichten. Für mich nicht klar ist, um was für einen Betrieb es sich gehandelt hat. Offenbar hat die Hofleiterin zum Teil Tiere aufgenommen, ihnen Asyl gewährt, allerdings scheint sie auch ganz gezielt gezüchtet zu haben, z.B. Pferde, um Stutenmilch für die Forschung zu produzieren und Herdenschutzhunde, wobei nicht bekannt ist, ob Hunde von ihr jemals die Eignungsprüfung gemacht und als solche eingesetzt wurden. Unklar ist auch, ob sie “nur” gezüchtet (und vermehrt) oder auch gehandelt, also Tiere verkauft hat. Klar ist hingegen, dass sie Tiere immer wieder fremdplatziert hat, v.a. Pferde und Hunde. Zudem ist unklar, welche Tierarten sie überhaupt hatte, nach unseren Informationen ist auch von Schafen und Wachteln die Rede.
Dami:106 registrierte Pferde – und trotzdem hatte niemand den Überblick? Wie kann so etwas überhaupt passieren, wenn jedes einzelne Tier erfasst sein müsste?
Vani:Ja, das ist auch sowas: Alle Pferde, Ziegen und Hunde sind registrierungspflichtig und müssen gechippt sein, d.h. die Behörden müssten genau nachverfolgen können, woher diese Tiere kommen, wo sie geboren wurden, wohin sie verstellt werden und wann sie warum verstorben sind. Das ist aus tierseuchenrechtlichen Gründen in verschiedenen Datenbanken (TVD, Amicus) einzutragen. Und trotzdem scheint niemand die Übersicht zu haben…
Dami:Was ist das denn eigentlich für eine Person, diese Tierhalterin? Wie muss man das einordnen?
Vani:Meines Wissens ist sie (u.a.) Lebensmittelingenieurin, Buchautorin, diplomierte Bäuerin, Züchterin, hat eine Ausbildung zur gewerblichen Haltung von (mehr als 11) Pferden (FBA) und Mutter von acht Kindern.
Darüber hinaus sieht sie sich offenbar als Tierfreundin, allerdings ist die Art und Weise, wie sie Tiere aufgenommen hat, äusserst egoistisch (gegenüber Tieren und Menschen).
Dami:Was ist psychologisch dahinter zu vermuten?
Vani:Ein entsprechendes Urteil steht mir nicht zu. Spekuliert wurde über Animal Hoarding, Sammelsucht, Baby-Tick, Profitgier oder ein aus dem Ruder gelaufenes Helfersyndrom. Klar ist, dass das alles in einer Überforderungssituation resultierte. In ihrem grossen Netzwerk aus Bekannten, Fremden, Liebschaften etc. scheint sie sich über die Jahre ein Lügengebäude aufgebaut zu haben, das nun in sich zusammenfällt.
Dami:Zurück zum Veterinärdienst: Ich habe gelesen, dass die Behörden am zweiten Einsatztag, bevor die Hunde getötet wurden, die Videokameras ausschalteten - und dass am Tag zuvor eine Mulde hingestellt wurde… Irgendwo habe ich sogar gelesen, dass die Hunde “geschlachtet” worden sind. Weisst du, wie die Hunde getötet wurden?
Vani:Ja, bei uns gingen ähnliche Meldungen ein. Die meisten Hunde wurden vermutlich durch tierärztlich ausgebildetes Personal eingeschläfert. Es ist jedoch auch bekannt, dass die grossen Herdenschutzhunde - und von denen scheint es einige gehabt zu haben - fremde Menschen nicht einfach so an sich heranliessen. Es ist daher davon auszugehen, dass bei diesen Hunden rabiatere Massnahmen “nötig” waren. Wie genau das erfolgt ist, darüber kann man im Augenblick nur spekulieren.
Dami:Das möchte ich genauer wissen. Was ist denn die Vermutung?
Vani:Ich persönlich habe keine konkrete Vermutung, wir warten auf den externen Untersuchungsbericht, der - neben anderem - auch dieses Thema behandeln muss. Die herrschende Intransparenz führt zu vielen Spekulationen, teils wird vermutet, dass einige Hunde erschossen wurden. Aber auch wenn sie eingefangen und fixiert werden mussten, um sie einschläfern, war das für die betroffenen Tiere natürlich ein grausamer Tod.
Dami:Warum konnten die 43 Pferde und zwei Geissen alle platziert werden - und sämtliche 120 Hunde mussten getötet werden? Es hört sich ja höchst seltsam an, dass 120 Hunde todkrank und nicht mehr zu retten sind, aber noch kein einziges Tier verstorben ist…
Vani:Persönlich vermute ich, dass verschiedene Überlegungen zum Entscheid der Tötung aller 120 Hunde geführt haben: tierseuchenrechtliche Erwägungen (es waren wohl etliche importierte Strassenhunde dabei), Kapazität (Platzierung einer hohen Tierzahl; Töten ist der einfachere Weg; Ressourcen bei Behörden beschränkt), Beeinträchtigungen einiger Tiere durch Inzucht (handicapierte Tiere werden von den Behörden oftmals nicht als lebenswürdig betrachtet), Strategie, einen akuten Sturm auszuhalten, aber schwierige spätere Entscheidungen durch Platzierung und Folgeprobleme bei den Tieren zu vermeiden.
Dami:Es gab also Warnungen. Es gab Kontrollen. Und trotzdem – am Ende starben 120 Hunde. Wie konnte das passieren?
Vani:Das ist das Bittere: Mängel in der Tierhaltung werden - wenn die Tiere nicht gerade am Sterben sind - oft nicht als schwerwiegend betrachtet und viel zu lange toleriert. Es gibt zahlreiche Fälle von Tierhaltungen, die ständig Mängel haben und sich in der Grauzone bewegen. Ein bisschen zu kleine Ställe, ein bisschen zu viele Tiere, ein bisschen zu unhygienisch, ein bisschen zu wenig Wasser… viele vermeintlich kleine Mängel, die für die betroffenen Tiere aber durchaus wesentlich sein können - und schnell eskalieren können. Ich vermute, dass genau das hier passiert ist.
Dami:Wenn sich solche Muster wiederholen – Hefenhofen, Ramiswil, unzählige kleinere Fälle müssen wir dann nicht ehrlich sagen: Das System ist nicht überfordert. Es ist kaputt?
Vani:Ramiswil ist ganz sicher kein Einzelfall. Er ist in seiner Dimension aussergewöhnlich - dass 120 Hunde betroffen sind, kommt selten vor. Hingegen kommt es durchaus häufiger vor, dass 120 oder mehr Schweine, Hühner oder Fische von Tierquälerei betroffen sind, nur interessiert es die Öffentlichkeit dann weniger, weil diese Tiere nicht die gleichen Emotionen auslösen wie Hunde.
Off-Stimme:
Der Hof war kein blinder Fleck.Er stand unter Aufsicht –bereits früher hatte es Kontrollen gegeben.Nur: Was genau kontrolliert wurde,wann, wie oft, mit welchen Ergebnissen –bleibt bis heute grösstenteils unbekannt.
Dami:Vani, das ist etwas, das auch uns bei der Recherche auffiel. Es gibt Berichte, es gibt offizielle Statements - aber kaum konkrete Fakten. Das ist ja fast absurd: Die Behörden können Tiere töten, aber wir dürfen kaum erfahren, warum, wie, aufgrund welcher Grundlagen. Wie soll die Öffentlichkeit einem Tierschutzsystem vertrauen, das in zentralen Momenten schweigt?
Vani:Das liegt am System. Veterinärbehörden haben den Persönlichkeitsschutz zu beachten, zudem unterstehen sie dem Amtsgeheimnis, d.h. sie dürfen interne (behördliche) Vorgänge nicht ohne Weiteres offenlegen.
Dies steht allerdings im Widerspruch zum Öffentlichkeitsprinzip, denn die Bevölkerung möchte wissen, was in solchen Tierschutzfällen mit den Tieren passiert und welche Massnahmen getroffen werden. Fehlende Transparenz untergräbt das Vertrauen in den behördlichen Tierschutzvollzug.
Dami:Das Problem fängt ja schon an, wenn man als Privatperson eine Verdachtsmeldung machen möchte. Man weiss nicht, ob und wie die Meldung bearbeitet wird, ob und wie seriös der Sache nachgegangen wird. Das erschwert den Tierschutzvollzug doch massiv…?
Vani:Genau. Das ist übrigens auch bei Meldungen durch TSchO so - auch sie erhalten in aller Regel keinerlei Informationen. Das erschwert die Arbeit der Organisationen ebenso wie jene der Behörden, denn ohne Informationen, ob den Tieren geholfen wird, können Meldepersonen sich nicht einfach wieder ihrem Alltag zuwenden.
Dami:Vani, wenn du diese Bilder siehst – Hunde, die im Dreck leben, keine Hilfe bekommen, obwohl alle es wussten – was löst das in dir aus? Vani, was macht so ein Fall mit Dir – als Juristin, aber auch als Mensch?
Vani:Das weckt verschiedene Emotionen in mir: Ich darf mir die Situation der Tiere gar nicht vorstellen… Ich habe viele Fragezeichen, Unverständnis steigt hoch. Ich bin irgendwie froh, dass die Öffentlichkeit so heftig reagiert, weil es zeigt, dass es die Menschen betroffen macht und unsere Gesellschaft Tierleid nicht einfach hinnimmt.
Ohne den öffentlichen Aufschrei bewegt sich nichts zugunsten der Tiere. Das ist das, was es braucht, um politisch die Weichen zu stellen und bei den Behörden Verbesserungen zu erwirken.
Dami:Du sagst oft, Tierschutz ist nicht nur eine Frage des Herzens, sondern auch des Rechts. Hier haben doch beide Ebenen versagt – das System und die Empathie.
Vani:Natürlich. Behörden können Leben retten - oder zögern und so auch für Tierleid und Tod mitverantwortlich sein. Ich hoffe sehr, dass dieser erschütternde Fall zu einem Wendepunkt wird - dass Tierschutz ernster genommen wird, rechtlich und emotional. Dass Tierquälerei immer wieder als Kavaliersdelikt behandelt wird, ist unerträglich.
Dami:Wie kann so etwas passieren, wenn Tierschutz eigentlich gesetzlich verankert ist? Was läuft im Vollzug fundamental falsch?
Leider läuft im Vollzug sehr Vieles falsch. Es fehlt in vielen Kantonen an Zusammenarbeit zwischen den straf- und verwaltungsrechtlichen Vollzugsbehörden, d.h. Veterinärdienst, Polizei und Staatsanwaltschaften, aber auch private Kontrolldienste (Nutztierbereich), Gemeinden, Sozialdienste - und natürlich auch interkantonal. Teilweise sind das organisatorische Mängel, teilweise ist es wegen der Bagatellisierung des Tierschutzes und teilweise stehen datenschutzrechtliche Erwägungen dahinter. Aber dieser Austausch von Informationen muss zum Schutze von Tieren unbedingt gewährleistet sein.
Dami:
Konkret, Vani: Wie hätte der Tod dieser Hunde verhindert werden können?
Lass uns das ganz direkt ansprechen:
Wenn früher, strenger, konsequenter eingegriffen worden wäre –
hätten diese 120 Hunde dann heute noch leben können?
Vani:
Es wäre anmassend von mir, hier eine einfache Lösung zu präsentieren. Aber klar ist, dass die Veterinärbehörden - aber auch die Polizei, die StA und die Gerichte - besser geschult und in ihren Tierschutzkompetenzen gestärkt werden müssen. Sie müssen besser zusammenarbeiten, umgehend und konsequent eingreifen, wenn Tierhaltungen mangelhaft sind. Wer die Verantwortung für Tiere nicht vollständig übernehmen kann oder will, hat keinen Anspruch auf ihre Haltung.
Und noch etwas: Das Leben von Tieren muss generell stärker geachtet werden. Aus Sicht der Behörden ist es häufig vorteilhaft, Tiere zu töten statt sie zu beschlagnahmen, zu vermitteln und gesund zu pflegen.
Dami:
Tiere sind Opfer ohne Stimme. Wir müssen dafür sorgen, dass ihre Geschichte gehört wird.
Diese Intransparenz spürt man nicht nur in grossen Fällen wie Ramiswil. Ich habe das selbst erlebt – bei etwas, das viel kleiner war.
Vor ein paar Wochen habe ich eine Meldung wegen einer Schafhaltung gemacht. Die Tiere standen tagelang ohne Schutz im Regen. Ich meldete es – einmal, zweimal, dreimal. Einige Tage später fuhr ich wieder vorbei. Die Weide war leer. Die Schafe – einfach weg.
Ich weiss bis heute nicht, ob sie versorgt oder verkauft wurden, geschlachtet, oder ob sie einfach auf eine andere Weide fernab von meinen Blicken gebracht wurden. Und genau das ist das Problem: Man weiss es einfach nicht.
Vani: (sanft, aber bestimmt):Das ist kein Einzelfall, Dami, sondern der Normalfall, leider. Man beobachtet etwas, leidet mit den Tieren mit, meldet es – und dann passiert… nichts, nichts Sichtbares.
Vielleicht wurde etwas unternommen, vielleicht auch nicht. Aber weil die Behörden kaum kommunizieren dürfen, entsteht dieses Gefühl der Ohnmacht. Und die Meldenden, also Menschen wie du, haben am Ende das Gefühl, ihre Stimme sei verpufft.
Dami:Ja, genau so fühlt es sich an. Man meldet, man hofft – und dann verschwindet alles im Nebel der Verwaltung.
Vani:Das ist gefährlich.Denn das Vertrauen in die Behörden lebt davon,dass Menschen glauben und merken, ihre Meldung bewirkt etwas.Wenn das Vertrauen schwindet, wird weniger gemeldet.Und genau dann wird Tierleid unsichtbar.
Dami:Wie sollen Menschen überhaupt noch Meldungen machen, wenn sie, so wie ich in meinem Schafhaltungsfall, zusehen müssen, dass selbst eindeutige Hinweise einfach im Nichts verschwinden? Dass nicht einmal eine Kontrolle stattfindet? Was bedeutet das für die Zukunft des Tierschutzes? Da muss sich doch etwas ändern.Unsichtbar – wie die Schafe auf dieser Weide. Wie die Hunde in Ramiswil.
Dieser Fall hat die Schweiz erschüttert und zu vielen Fragen geführt, die wir hier natürlich nicht alle beantworten können. Aber einige Fragen von besorgten Menschen, die wir gesammelt haben, möchten wir hier noch kurz aufgreifen:
Was kann ich als Privatperson tun, wie kann ich in diesem Fall helfen, dass dieser Fall aufgeklärt wird und sowohl die Tierhalterin als auch die Behörden zur Rechenschaft gezogen werden?
Vani:Wichtig ist tatsächlich immer, dass man solche Dinge als Bürgerin/Bürger nicht einfach zur Kenntnis nimmt, sondern sich an die Behörden wendet. Es ist wichtig, auszusprechen, dass man den Vorfall erschreckend findet und das Behördenhandeln hinterfragt. Wenn viele Menschen sich äussern, wird der Tierschutz - und die Aufklärung dieses und anderer Fälle - ernst genommen. Dabei unbedingt immer konstruktiv bleiben, Drohungen oder Beschimpfungen drängen die Behörden in die Opferrolle und schaden der Sache.
Dami:Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich als Privatperson, um eine Überprüfung des behördlichen Vorgehens zu verlangen oder zu unterstützen?
Vani:Wir empfehlen immer, die Behörde direkt zu kontaktieren und das Anliegen zu platzieren. Wenn man jedoch keine oder keine hilfreiche Antwort erhält, kann eine Aufsichtsbeschwerde sinnvoll sein. Diese richtet man an die vorgesetzte Behörde, i.d.R. das Departement bzw. die Direktion. Das ist allerdings kein richtiges Rechtsmittel, sondern ein blosser Rechtsbehelf, mit welchem die Aufsichtsbehörde auf Missstände hingewiesen werden kann. Man hat keinen Anspruch darauf, dass die Eingabe behandelt wird oder dass in der Folge Anordnungen getroffen werden; keine Parteirechte. Aber es kann helfen, Fehler aufzudecken.
Dami:Kann ich auch eine Strafanzeige gegen die Behörde einreichen?
Vani:Grundsätzlich ist jedermann berechtigt, eine Strafanzeige einzureichen, sofern dies nicht rechtsmissbräuchlich erfolgt (d.h. man darf niemanden wider besseres Wissen beschuldigen bzw. um jemandem zu schaden). Infrage kommen etwa die Straftatbestände der Amtsmissbrauch oder der ungetreuen Amtsführung. Allerdings sind die Hürden dafür hoch. Wenn die Behörden aufgrund ihrer Wahrnehmung Massnahmen treffen, die sich nachträglich als falsch oder unzureichend erweisen und Tiere dadurch zu Schaden kommen, reicht das für die Strafbarkeit nicht aus. Strafbar ist das nur, wenn die verantwortliche Person das Ziel verfolgt, sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen.
Dami:Kann man nicht den Schaden einklagen, der entstanden ist?
Vani:Hier käme das kantonale Verantwortlichkeitsgesetz zum Tragen. Der Staat haftet für den Schaden, den ein Beamter in Ausübung seiner amtlichen Tätigkeit Dritten widerrechtlich zufügt. Hier geht es um Haftungsfragen - und scheitern tut es vor allem daran, dass Tiere keine Rechtssubjekte sind und damit keine Ansprüche geltend machen können - ein Missstand in einem Land mit angeblich so gutem TSchG.
Dami:Kann über das Öffentlichkeitsprinzip Auskunft verlangt werden?
Vani:Grundsätzlich hat (in SO) jede Person Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Dieses Recht kann u.a. eingeschränkt werden, wenn schützenswerte private oder wichtige öffentliche Interessen entgegenstehen. Dokumente, die die Interessen der Tierhalterin zu stark beeinträchtigen, können daher geheim gehalten werden, obwohl auch hier m.E. oft zu restriktiv gehandhabt wird.
Der externe Untersuchungsbericht hingegen, der das Behördenhandeln untersucht, wird auf jeden Fall zugänglich gemacht werden müssen, denn das öffentliche Interesse daran wiegt schwer.
Dami:
Bei der Vorbereitung unseres Podcasts, den wir ja eigentlich mit einem anderen Tierschutzfall beginnen wollten, haben wir am Ende jeweils einen Appell eingeplant:
„Schaut hin. Meldet Missstände.“
Aber heute…
heute fühlt sich dieser Satz unvollständig an.
Denn in Ramiswil haben Menschen hingeschaut.
Sie haben es gemeldet.
Und am Schluss mussten 120 Hunde sterben,
weil niemand rechtzeitig gehandelt hat.
Vani:
Unser Appell heute lautet deshalb anders:
Ja – schaut hin.
Ja – meldet Missstände.
Aber:
Seid hartnäckig, meldet es mehrfach, wenn ihr keine Informationen kriegt und sich nichts ändert. Ihr habt ein Anrecht auf ein gewisses Mass an Transparenz, Professionalität und Konsequenz.
Denn Tierschutz funktioniert nur,
wenn die Bevölkerung und die Behörden ihre Verantwortung wahrnehmen.
Und wenn eine Behörde trotz Meldungen nichts tut –
wie in deinem Schafhaltungsfall –
dann ist es unsere Aufgabe, das öffentlich zu machen.
Nur so entsteht Druck.
Nur so entsteht Veränderung.
Dami:
Bei diesem Fall bleiben viele Fragen offen. Nicht gesprochen haben wir z.B. über die Pferde und Geissen. Auch zur Tierhalterin stellen sich noch viele Fragen. Wir bleiben dran und werden später erneut über diesen Fall berichten, wenn neue Informationen bekannt sind.
Das war Tier Crime mit VanDam – Folge 1: „Die Hunde-Hölle von Ramiswil“.
Ein Fall, der zeigt, wie rasch Tierschutz scheitern kann – und wie wichtig es ist, dass wir nicht nur schockiert sind, sondern auch handeln.
Vani:Danke fürs Zuhören. Wenn euch diese Folge bewegt oder gefallen hat, freuen wir uns, wenn ihr nächstes Mal wieder dabei seid (- überall, wo es Podcasts gibt).
Dami:Denn: Tierleid beginnt mit Gleichgültigkeit.Seid aufmerksam – und seid die Stimme für Tiere, die selber keine haben.
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